Kreis Germersheim Täter ist im Dunkeln auf Videofilm nicht zu erkennen

Sechs Jahre dauert ein Nachbarschaftsstreit wegen der Parksituation vor einem Haus in Westheim. Nun ist er vor dem Amtsgericht in Germersheim verhandelt worden. Nach zwei Verhandlungstagen wurde das Verfahren wegen Sachbeschädigung mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten vorläufig eingestellt. Der Angeklagte zahlt 1500 Euro. „Vielleicht wirkt diese Lösung einer endlosen Prozessserie entgegen“, sagte die Amtsrichterin.

Ein Mittsiebziger kommt nicht gut aus seiner Grundstücksausfahrt heraus, weil die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite parken. Am Ostersonntag 2016 soll der Senior den Lack von zwei Autos der Nachbarsfamilie zerkratzt haben. Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. „Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei“, sah der Angeklagte keinen Anlass für ein Schuldbekenntnis; er scheut aber die hohen Kosten in den nächsten Instanzen. Sein Anwalt Christian Weber sieht „für alle ein befriedigendes Ergebnis“. Die Geschädigten bekommen wenigstens einen Teil ihres Schadens zurück. Das, so die Staatsanwältin, sei zwar nicht die Aufgabe des Strafprozesses, aber bei der Einstellung des Verfahrens im gegenseitigen Einverständnis möglich. Alles begann, als die Nachbarn 2010 einzogen. Die Häuser der beiden Familien liegen genau gegenüber. Wenn der Angeklagte rückwärts aus seiner Ausfahrt herausfährt, kommt er nur schwer herum. Denn die Nachbarn parken, wie die meisten Anlieger, direkt vor ihrer Haustür. Im Zuge dieser Auseinandersetzung sei sogar von zuständiger Stelle schon die Straßenbreite ausgemessen worden, war zu erfahren. Allerdings entspreche die Straßenbreite der Norm. Die ersten Vorwürfe in dem Nachbarschaftsstreit seien 2011 eingegangen, entnahm die Staatsanwältin den Akten. Es habe neun Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten gegeben, die aber alle nicht zu einer Verurteilung geführt hätten. Alle halbe Jahre seien die Autos zerkratzt worden, berichtete die Nachbarin im Zeugenstand. Ihr Hund sei vergiftet worden und ein Farbeimer sei in den Pool geworfen worden, hat die Zeugin ebenfalls einen Verdacht. Doch zu beweisen war bisher nichts. Deshalb brachte das Ehepaar 2013 je eine Videokamera vor dem Eingang und eine über der Garage an. „Danach war ein bis zwei Jahre Ruhe“, erinnerte sich der Nachbar. Warum Ostern 2016 wieder Autos zerkratzt wurden, kann sich der Zeuge einfach erklären „wir hatten uns neue Autos gekauft“. Der Angeklagte streitet alle Vorwürfe entschieden ab. Nun sollte das Video in die Beweisaufnahme eingeführt werden. Die erste Hürde war die Umstellung auf Sommerzeit. Deshalb stimmten die Zeitangaben nicht mehr überein. Mindestens eine Unbekannte wäre bei der Umrechnung geblieben. Ein eher schwacher Beweis. Die zweite entscheidende Hürde war die Dunkelheit. Zwar war eine Person zu erkennen, die sich an den Autos zu schaffen machte. Und eine andere Nachbarin, hatte beim ersten Ansehen des Videos den Eindruck, den Angeklagten erkannt zu haben. Doch vor Gericht mochte sie sich nicht mehr festlegen. Die dritte Hürde war die Technik. Selbst mit Hilfe des IT-Experten des Landgerichts Landau konnte der entscheidende Mitschnitt nicht beweiskräftig dargestellt werden. Diese Überwachungskameras waren salopp gesagt für die Katz’. Hinzu kommt ein Gesamtschaden an den Autos, die im Laufe des sechsjährigen Streites zerkratzt worden waren. Dieser Schaden wäre nur durch eine Zivilklage geltend zu machen, bei der die Beweislast dann bei den Geschädigten läge.

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