Kreis Kaiserslautern Brüder wegen Schüssen auf Tante angeklagt

Zwei Brüder (30 und 33) aus dem Landkreis Südwestpfalz sitzen seit voriger Woche bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken auf der Anklagebank. Ihnen wirft Staatsanwalt Felix Huth vor, am 1. Oktober 2013 ihre 50-jährige Tante im Dorf auf der Straße gemeinsam mit dem mittlerweile verstorbenen Vater mit mehreren Schüssen aus einer Pistole schwer verletzt zu haben.

Der Prozess begann ursprünglich vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Zweibrücken. Von dort aus wurde die Akte an das Landgericht verwiesen, nachdem im Laufe der Beweisaufnahme vor Gericht nicht auszuschließen war, dass sich die beiden Brüder möglicherweise eines versuchten Totschlages strafbar gemacht hatten. Der Ältere (33) sitzt seit Prozessbeginn schweigend neben seinem Verteidiger Rolf Schaumlöffel. Sein jüngerer Bruder sagt aus, dass er mit der Sache nichts zu tun habe. Er sei an diesem Abend mit seiner Ehefrau spazieren gewesen und erst zurück gekommen, als die Sache bereits beendet gewesen war. Seine Mutter habe damals der Polizei eine Pistole gegeben. Mehr wisse er nicht. Laut Anklage soll der Ältere mit einer halbautomatischen Pistole, Kaliber 7,65, während der Auseinandersetzung fünfmal auf seine Tante geschossen haben – in Bauch, Leiste, Oberschenkel und Fuß. Der inzwischen tote Vater der Brüder habe ihr gedroht, dass er sie jetzt erschießen könne. Die 50-jährige ist die Schwester des Verstorbenen. Der Jüngere Bruder habe mit einem Verbundstein nach seiner Tante geworfen. Gestern sagte ein Beamter aus, dass er den Notruf der Tante entgegengenommen habe. Sie habe geschrien: „Der schießt!“ Durch das Telefon habe er schussähnliche Geräusche wahrgenommen. Es seien sofort drei Streifenwagenbesatzungen zum Tatort geschickt worden. Ein Kommissar schilderte die Lage vor Ort: „Das Opfer lag vor der Tür ihres Hauses. Sie war noch ansprechbar“. Die Mutter der beiden Brüder habe ihm eine Pistole übergeben mit den Worten, dass sonst keine Waffe da sei. Wie von einem Schusswaffensachverständigen festgestellt, handele es sich um eine Pistole, Kaliber 7,65, Browning. Der Gutachter sagte gestern vor Gericht aus, dass daneben ein Geschoss und vier Patronenhülsen sichergestellt worden seien. Ob das Geschoss aus der Waffe, die die Mutter übergeben hatte, abgefeuert worden sei, könne nicht festgestellt werden. Die Hülsen aber stammen aus der Waffe. Fest steht auch, dass die 50-Jährige durch zwei Schüsse in den Unterbauch, einen in die Leiste und einen Durchschuss durch den Oberschenkel sowie einen Streifschuss in den Fuß verletzt worden ist. Das bestätigte gestern auch ein Mediziner. Die beiden Schüsse in den Bauch seien allerdings nicht lebensbedrohlich gewesen. Ob der Schuss in den Oberschenkel lebensbedrohlich gewesen sei, wollte der Staatsanwalt von einem zweiten Mediziner wissen. Dieser wollte sich jedoch bei dieser Frage nicht festlegen. Der Mediziner im Zeugenstand wurde gestern ebenso nach einem Kieferbruch befragt, den der ältere Angeklagte wohl bei dieser tätlichen Auseinandersetzung erlitten haben könnte. Der Arzt bestätigte den Kieferbruch. Dieser könne von einem Schlag herrühren. Der Prozess wird am Dienstag, 16. Mai, fortgesetzt.

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