Martinshöhe Dorfgemeinschaftshaus wird behindertengerecht umgebaut

Das Dorf Martinshöhe nimmt 76.000 Euro für den behindertengerechten Umbau des Dorfgemeinschaftshauses in die Hand.
Das Dorf Martinshöhe nimmt 76.000 Euro für den behindertengerechten Umbau des Dorfgemeinschaftshauses in die Hand.

Das Martinshöher Dorfgemeinschaftshaus soll behindertengerecht umgebaut werden. Dies hat der Gemeinderat am Freitag mit elf Ja- und vier Nein-Stimmen beschlossen. Gegenwind für das Vorhaben kam vor allem von Oskar Hemmer (SPD).

Im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses soll ein behindertengerechter Zugang angebaut werden, hinzu kommen eine neue Toilette und ein Bürgermeisterbüro. Insgesamt kostet das Vorhaben rund 214.000 Euro, etwa 23.000 Euro davon bekommt das Ingenieurbüro Burkhard aus Zweibrücken, das mit der Planung beauftragt worden ist. Die Gemeinde bekommt zwar Zuschüsse von rund 137.000 Euro, den Rest der Kosten, rund 76.000 Euro, muss sie jedoch aus eigener Tasche finanzieren.

Oskar Hemmer (SPD) kritisierte in der Ratssitzung am Freitagabend das Bauvorhaben. Er sprach sich gegen die Sanierung aus, da in seinen Augen das Dorfgemeinschaftshaus in seiner jetzigen Form nur eingeschränkt nutzbar sei. Der Grund: Im Obergeschoss gebe es noch ein Problem mit der Gebäude-Belüftung. „Die Investition ist für mich dann nicht gerechtfertigt“, sagte Hemmer.

Behindertentoilette mutwillig verstopft

Ortsbürgermeister Hartwig Schneider sprach im Gemeinderat zudem das Problem an, dass die Behindertentoilette am Dorfplatz erneut mutwillig verstopft worden sei. „Irgendjemand hat dort schon dreimal eine ganze Rolle Papier ins Klo gestopft“, berichtet Schneider. Als kurzfristige Konsequenz hat Schneider nun veranlasst, dass in der Toilette nun keine Ersatzrolle mehr liegt. „Vielleicht können wir ja noch ein Schild aufhängen, auf dem steht ,Sei kein Schwein, halt die Toilette rein'“, fügte der Ortsbürgermeister hinzu.

Keine Mensagebühren an der Kita während Corona

Einstimmigkeit herrschte beim Thema Mensagebühren für die Kita. Die Eltern der Kindergartenkinder müssen rückwirkend zum 16. März keine Mensagebühren zahlen, beschloss der Rat einstimmig. Grund ist, dass während der Corona-Pandemie der Kindergarten ohnehin geschlossen und infolgedessen auch das Mittagessen ausgefallen war.

„Wir haben damals, als wir die Satzung beschlossen haben, nicht an einen Fall wie Corona gedacht“, erläuterte Ortsbürgermeister Schneider. Die Folge: Der Kindergarten war geschlossen, Essen gab es für die Kinder auch keines, dennoch müssten die Eltern nun die Mensagebühren zahlen.

Der Gemeinderat ist allerdings der Meinung, dass das nicht zumutbar ist und hat deswegen kurzerhand einstimmig die Satzung rückwirkend zum 16. März geändert. Nun muss nur noch für das Essen bezahlt werden, sofern es auch angeboten wird. Zudem ist laut Schneider mit der neuen Satzung für eine eventuelle zweite Corona-Welle vorgesorgt. „Auch wenn wir hoffen, dass die nicht kommt“, fügt er an.

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