Kreis Kaiserslautern Gericht hält 250 Euro Schadenersatz für ausreichend

250 Euro sind genug, um hartnäckige Asphaltspritzer von einem Auto entfernen zu lassen. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Zweibrücken. Dort hatte ein Autobesitzer aus Thaleischweiler-Fröschen geklagt. Er wollte 872,25 Euro anstatt der 250 Euro, die ihm die Versicherung angeboten hatte.

Zur Vorgeschichte: Im Spätsommer 2012 erneuerte die Firma AS Asphaltsanierung Straßen in den Landkreisen Kaiserslautern, Südwestpfalz und Kusel mit einer fehlerhaften Bitumen-Mischung. Nach dem Auftragen der Schicht im heißen Sommer verhärtete diese nicht vollständig und der klebrige Belag blieb an den Autos haften (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Mit seinem Urteil teilt das Gericht eher die Auffassung der Firma AS Asphaltsanierung und ihrer Versicherung, der Generali, statt die des Klägers. Die 250 Euro entsprechen zumindest netto der Pauschale, die die Versicherung den Geschädigten von sich aus angeboten hat. Laut Landgerichtssprecher Uwe Fischer hat das Gericht entschieden, dass der Kläger 250 Euro plus Zinsen bekommt. Die darüber hinaus gehende Klage wurde abgewiesen. Die 250 Euro entsprechen nach Ansicht von Christoph Westrich von der Neunkirchener Anwaltskanzlei Jakob und Latz nicht dem Vergleichsangebot, sondern gehen darüber hinaus: Zum einen sei es die Nettosumme. Zähle man die Mehrwertsteuer hinzu, die bei einer Reparatur anfällt, komme man auf knapp 300 Euro. Außerdem seien mit dem Vergleich alle Ansprüche abgegolten, das sei hier nicht der Fall. Das könnte wichtig werden, falls Folgeschäden auftreten – sofern das Ganze noch nicht verjährt ist. Außerdem könne es sein, dass das Gericht mit dem Urteil auch die Haftungsfrage geklärt und festgestellt hat, dass die Firma AS die Schäden verursacht hat. Das könne er aber nicht mit Gewissheit sagen, da ihm das Urteil noch nicht schriftlich vorliege. Offen sei auch, ob seine Kanzlei in Berufung geht und wie sich das Urteil auf weitere Fälle auswirkt. Die Neunkirchener Kanzlei vertritt in dieser Sache etwa 50 Autobesitzer. Eine Berufung gegen das Urteil sei „gerade noch möglich“, erklärt Gerichtssprecher Fischer: Der Kläger wollte 872,25 Euro, das Gericht sprach ihm 250 Euro zu. Die Differenz zwischen diesen beiden Summen müsse mindestens 600 Euro betragen, damit eine Berufung möglich ist. Dafür sei nun – gerechnet vom Tag der Urteilsverkündung am 1. Juli – einen Monat lang Zeit, so Fischer. |bfl

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