Kreis Kaiserslautern „Kein Anspruch auf Lärmschutzwand“

Der Spießwald zwischen der A6 und der Industriestraße in Buchholz soll wegen eines Gewerbegebiets gerodet werden. Darüber ärgern
Der Spießwald zwischen der A6 und der Industriestraße in Buchholz soll wegen eines Gewerbegebiets gerodet werden. Darüber ärgern sich Thomas Drebinski und andere Anwohner: »Der Wald ist unser einziger Schutz vor dem Lärm der Autobahn.«

Weil der Waldstreifen zwischen der A6 und dem Ortsteil Buchholz einem Gewerbegebiet weichen soll, fürchten Anwohner um die Wohnqualität in ihrer Siedlung. Ortsbürgermeister Klaus Neumann (SPD) beruft sich auf einen „allseits akzeptierten“ Bebauungsplan für die Gewerbefläche „Spießwald“, der aber eine Lärmschutzwand lediglich entlang des Gewerbegebiets vorsieht. Die Anwohner fordern hingegen eine Lärmschutzwand an der A6 – ein Wunsch, dem der Landesbetrieb Mobilität (LBM) jetzt eine klare Absage erteilt hat.

„Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beabsichtigt, den Spießwald zwischen der Industriestraße und der A6 bis auf einen kleinen Streifen zu roden, um dort ein Firmengelände zu realisieren“, ärgert sich Thomas Drebinski, der Sprecher der Buchholzer Rodungsgegner. „Denn der Spießwald ist für uns der einzige Schutz gegen den Lärm der Autobahn.“ Der Buchholzer und seine Mitstreiter fühlen sich von der Ortsgemeinde im Stich gelassen: „Dem Ortsbürgermeister scheint es egal zu sein, wie es uns in der Spießstraße und im nördlichen Teil des Wohngebiets Römerhof ergeht“, schimpft Drebinski. Die Forderung der Betroffenen sei klar: Es müsse eine Schallschutzwand her entlang der A6 von der Evangelischen Freikirche bis zur Autobahnbrücke. Das sei unabdingbar, so der Sprecher, „damit wir wenigstens unsere wohlverdiente Nachtruhe und im Sommer unsere Ruhe auf der Terrasse ohne lärmende Fahrgeräusche der Autobahn genießen können“. „Die Anregung der Buchholzer Bürger zum Bau einer Lärmschutzwand an der Autobahn haben Bürgermeister Erik Emich und ich gerne erneut aufgegriffen und uns in dieser Sache mit dem LBM in Koblenz in Verbindung gesetzt“, entgegnet Ortsbürgermeister Klaus Neumann (SPD) und fügt an: „Wir hätten so eine Lärmschutzwand mit fliegenden Fahnen für unsere Bürger umgesetzt. Aber leider gibt es für das Projekt keine Chance.“ Denn der Landesbetrieb habe Berechnungen durchgeführt, und zwar „von der Situation, wie sie sich ohne Spießwald darstellt“, erläutert der Ortsbürgermeister. „Dabei kam heraus, dass an dieser Stelle leider kein Anspruch auf eine Lärmschutzwand an der A6 besteht.“ Aber Neumann beschwichtigt: Auch nach der Rodung werde die Lärmbelästigung für die Anwohner wohl nicht so schlimm, wie diese jetzt befürchteten, ist der SPD-Politiker überzeugt und verweist auf die Ausführungen eines „Lärmexperten“: Dieser habe im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren bei einer Bürgerversammlung „nachvollziehbar“ erklärt, dass der Spießwald – wie Wald generell – nur eine ganz geringe Schallabsorption bewirke. „Eine hörbare Lärmerhöhung durch die Ausdünnung des Waldes kann meines Erachtens ausgeschlossen werden. Dafür sprechen auch die jetzt vom LBM vorgelegten Lärmberechnungen.“ Von den Vorwürfen der Buchholzer unter Wortführer Drebinski zeigt sich Neumann „sehr überrascht“: Alle Beschlüsse bezüglich des Gewerbegebiets seien im Rat fraktionsübergreifend einstimmig gefasst worden. „Meine Aufgabe ist es, diese Beschlüsse nun auch umzusetzen.“ Die betroffenen Anwohner seien ihm keineswegs egal, weist er Drebinskis Kritik zurück. „Am 30. September 2018 habe ich angeregt, dass Verbandsbürgermeister Erik Emich, Herr Drebinski und ich uns an einen Tisch setzen.“ Zu diesem Termin sei es nicht gekommen. Erst am 9. November hätten Drebinski und weitere Anwohner die Sitzung des Ortsgemeinderats besucht. „Ich bin davon ausgegangen, dass bei der Einwohnerfragestunde Anfragen an mich gerichtet werden. Aber das war leider nicht der Fall“, so der Ortschef. Er habe dann im Rahmen der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Beauftragung eines Planers für die Errichtung einer Lärmschutzwand“ etwas weiter ausgeholt, um die Sachlage zu erläutern. Weitere Gesprächsangebote habe Drebinski bis heute nicht angenommen. „Das bedauere ich sehr.“ In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Spießwald“ sei der Bau einer Lärmschutzwand an der Autobahn kein Thema gewesen, erläutert Neumann, wohl aber entlang des Gewerbegebiets, allerdings nur für die Spießstraße 6 bis 24. Bei der Nutzung der Gewerbeflächen war im Bebauungsplan vorgesehen, dass wegen des angenommenen höheren Verkehrsaufkommens eine Schutzwand gebaut werden müsse, um Lärm vom Wohngebiet fernzuhalten. „Das wurde im Bebauungsplanverfahrens dann auch so festgesetzt worden“, sagt Klaus Neumann.

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