Kreis Kaiserslautern Mit „Entlastungszeugen“ gescheitert

Weil er 2013 im Kreis Kusel ohne Führerschein einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursachte und dann noch Fahrerflucht beging, verurteilte das Amtsgericht Kusel einen heute 26-jährigen Mann aus Bruchmühlbach-Miesau zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der junge Mann legte Berufung ein – und erzielte gestern vor dem Landgericht Kaiserslautern zumindest einen Teilerfolg.

Der Unfall geschah am 19. Juni 2013. „Ich war gerade auf dem Heimweg von der Air Base,“ erinnerte sich gestern das damalige Opfer, eine Mitarbeiterin der US-Streitkräfte, als Zeugin vor dem Landgericht. „In Glan-Münchweiler kam mir plötzlich ein anderes Auto auf meiner Fahrbahn entgegen.“ Trotz Vollbremsung knallte der Pkw in die Fahrerseite der Frau. Die Amerikanerin erlitt Prellungen, blaue Flecken, dazu ein Schleudertrauma. „Zum Glück war zufällig ein Rettungswagen in der Nähe, denn ich konnte die Tür meines Autos nicht mehr selbst öffnen,“ berichtet die Zeugin, die gestern eigens von einem Einsatz in Großbritannien eingeflogen war. Die Sanitäter befreiten die Frau und brachten sie ins Krankenhaus. „Ich war zwei Tage krank geschrieben, mein Auto hatte einen Totalschaden“, sagte die Frau. „Gott sei Dank hat meine Versicherung später gezahlt.“ Der Verursacher des Unfalls hatte sich nach der Kollision aus dem Staub gemacht. Obendrein war er mit einem Auto unterwegs, das ein belgisches Kennzeichen trug. Doch aufmerksame Augenzeugen und die gute Ortskenntnis der Polizei ließen seine Identität nicht lange im Dunkeln: Der junge Mann aus Bruchmühlbach-Miesau, der schon öfter ähnliche Verkehrsdelikte und auch Körperverletzungen, bei denen meistens Alkohol im Spiel war, begangen hatte, wurde bald von der Polizei dingfest gemacht. Fahren ohne Führerschein, gefährliche Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Diese drei Delikte ahndete das Amtsgericht Kusel 2014 mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Dazu kam eine Geldstrafe und eine einjährige Sperre für alle Versuche, wieder an einen Führerschein zu kommen. Dagegen legte der junge Mann Widerspruch ein, zunächst mit dem Ziel eines kompletten Freispruchs. Um das zu erreichen, benannte er zwei Zeugen, die ihn am Tag des Vorfalls ganz woanders gesehen haben wollten. Doch mit dieser Strategie scheiterte der 26-Jährige gestern vor dem Landgericht: Sowohl die Staatsanwältin als auch der Vorsitzende Richter hatten sich zumindest über einen der beiden „Entlastungszeugen“ kundig gemacht und herausgefunden, dass dieser junge Mann bereits wegen einer Falschaussage in ähnlicher Sache rechtskräftig verurteilt war. Ein deutlicher Wink an den Verteidiger des Angeklagten genügte, um rasch die Strategie zu ändern: Nicht mehr ein Freispruch war jetzt das Ziel, sondern nur noch ein geringeres Strafmaß. Das gelang dem Rechtsvertreter – und zwar mit Hilfe der Wahrheit. Der Angeklagte konnte dem Gericht nämlich glaubhaft machen, dass er inzwischen nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und sich nun mit der Planung einer jungen Familie beschäftigt. Schließlich ging er sogar so weit, sein damaliges Opfer um Entschuldigung zu bitten. Das Ergebnis: Nur noch sechs Monate Haft auf dreijährige Bewährung, dazu eine Geldstrafe von 1000 Euro und eine weitere Sperre für den Führerschein. Dazu den Tipp des Richters: „Wenn wir uns hier in den nächsten drei Jahren wiedersehen, ist es mit dem Verständnis vorbei.“ (mibo)

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