Kreis Kaiserslautern „Warum ist das nicht möglich?“

Willibald Veith hat Probleme damit, mit dem Auto aus seiner Einfahrt herauszukommen, wenn gegenüber geparkt wird.
Willibald Veith hat Probleme damit, mit dem Auto aus seiner Einfahrt herauszukommen, wenn gegenüber geparkt wird.

«WEILERBACH.»Das Haus von Willibald Veith aus Weilerbach steht im Falltor, in einer Einbahnstraße und 30-Kilometer-Zone. In einem Abschnitt dieser Straße sind Parkflächen auf der linken Seite markiert, nur in dem Teil, in dem er wohnt, nicht. Das Problem: Seine schwerkranke, zu 100 Prozent behinderte Frau und er kommen mit dem Pkw nur nach mehrfachem Rangieren aus der Einfahrt heraus, wenn einfach gegenüber geparkt wird. Er wünscht sich, dass die Parkflächenzone ausgedehnt wird.

Vor zwei Jahren habe er sich erstmals ans Ordnungsamt der Verbandsgemeinde gewandt, berichtet Veith. Der damalige Leiter Michael Brehm habe ihm mitgeteilt, dass die Straße zu schmal für das Parken gegenüber der Einfahrt sei. Auch habe er auf Brehms Anraten hin ein Schild angebracht, das auf das Freihalten der Einfahrt auch gegenüber hinweist. Eine Verbesserung hat das jedoch nicht dauerhaft gebracht. „An dem Schild stört sich niemand“, klagt der 69-Jährige. Ende Juli hat sich Veith in der Bürgersprechstunde an Ortsbürgermeister Horst Bonhagen (SPD) gewandt. „Ich habe ihm gesagt, dass das Sache des Ordnungsamtes ist und nicht in die Zuständigkeit der Ortsgemeinde fällt“, berichtet der Dorfchef. Auch hat der Rentner sein Anliegen im Oktober und Mitte Dezember bei Gemeinderatssitzungen vorgebracht. Ihm sei vorgeschlagen worden, einen Behindertenparkplatz vor seiner Tür auszuweisen, berichtet Bonhagen, was er jedoch ausgeschlagen habe. Veith führt an, dass er ja eine Garage mit Einfahrt habe und entsprechende Versicherungsbeiträge zahle, auch wolle er ungehindert ein- und ausfahren. Ab Mitte Oktober stand Veith mehrfach in Kontakt mit dem Ordnungsamt, das sich auch die Situation vor Ort angesehen hat. In einem Schreiben, das ihm Anfang Januar zugegangen ist, steht: „Die Vollzugsbeamtin hat stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Ein verkehrswidriges Parken wurde jeweils nicht festgestellt.“ Zudem habe die Vollzugsbeamtin auch die Einfahrtsituation vor Ort geprüft. „Eine ausreichende Restfahrbahnbreite ist an der fraglichen Stelle gegeben“, heißt es weiter. Dies jedoch sieht der Rentner anders. Einigkeit herrscht darüber, dass eine Restfahrbahnbreite von drei Metern gegeben sein soll, wenngleich die Behörde von „je nach Beschaffenheit“ spricht. „Das ist hier eindeutig nicht der Fall“, betont Veith. Er hat die Fahrbahn ausgemessen, die an besagter Stelle ohne Gehsteig 5,20 Meter breit sei. Laut Straßenverkehrsordnung gelte eine Straße mit einer Breite von weniger als 5,60 Metern als schmal, führt er aus. Ihm geht es darum, dass die Parkflächenmarkierungen im Falltor bis zu seiner Haustür reichen, aktuell enden sie etwa 50 Meter weiter. Nach seiner Recherche gebe es in Weilerbach zwölf Straßen mit solchen Parkflächen. „Warum ist das hier nicht möglich?“, fragt er. Aus Sicht der Behörde handelt es sich „um eine zweistreifige Fahrbahn mit Einbahnregelung und einem breiten Gehweg“. Dem Ein- und Ausfahrenden sei ein mehrmaliges Rangieren (zwei- bis dreimal) zumutbar. Abschließend heißt es: „Demzufolge ist das Einrichten einer Grenzmarkierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ebenso ist das Einrichten eines Halteverbotes auf Wunsch eines einzelnen Anliegers nicht möglich. Das verbietet sich auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller übrigen Anlieger.“ Kai Wiehn, Leiter des Ordnungsamtes, berichtet, dass ab der zweiten Januarwoche mehrfach vor Ort kontrolliert wurde. Er räumt ein, dass es durchaus eng zugehe, wenn gegenüber der Einfahrt geparkt werde. Bezüglich Straßenbreite und Rangieren gebe es keine eindeutige gesetzliche Regelung. Man könne sich nur auf Gerichtsurteile berufen, die Auslegungssache seien. Nun werden, sobald das Wetter es zulässt, weitere Parkbuchten im Falltor eingerichtet, teilt Wiehn mit. Die Straße sei dann komplett mit markierten Parkflächen ausgestattet. Diese Maßnahme sei rechtlich nicht unbedingt erforderlich, allerdings wolle man eine für jedermann eindeutig erkennbare Regelung schaffen. Auch soll die Angelegenheit bei der nächsten Tagung der Verkehrskommission im September vorgebracht werden, allerdings „informativ“.

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