Enkenbach-Alsenborn Wasser: VG-Rat einigt sich auf eine gemeinsame Gebührenordnung

Zehn Jahre nach der Fusion: Jetzt zahlen alle Bürger der VG Enkenbach-Alsenborn die gleichen Wassergebühren.
Zehn Jahre nach der Fusion: Jetzt zahlen alle Bürger der VG Enkenbach-Alsenborn die gleichen Wassergebühren.

Künftig zahlen alle Bürger der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn die gleichen Gebühren für Wasser und Abwasser. Der Verbandsgemeinderat hat die bisher unterschiedlichen Gebührenordnungen jetzt angeglichen.

Der Hintergrund: Vor zehn Jahren wurde die VG Hochspeyer in die VG Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Nun endet eine Übergangsfrist, die der Verwaltung eingeräumt wurde, um die Wasser- und Abwassergebühren zu vereinheitlichen. Die Kalkulation, die die Verwaltung dem Rat im August dazu vorgelegt hatte, war von den Mitgliedern der CDU, FWG und FDP, die im VG-Rat eine Koalition bilden, abgelehnt worden. Sie wurde zurück in den Werksausschuss verwiesen. Hauptkritikpunkt: Die Grundgebühr für den Wasserzähler erhöht sich für die Bürger der ehemaligen VG-Alsenborn um das Doppelte. Der Werksausschuss habe die Berechnung erneut geprüft und offene Fragen mit dem beauftragten Wirtschaftsprüfungsbüro geklärt, erläuterte der Erste VG-Beigeordnete Jürgen Wenzel, der die erkrankte Bürgermeisterin Silke Brunck vertrat. Der Werksausschuss habe dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die vom Wirtschaftsprüfer erarbeiteten Vorschläge so anzunehmen.

„Keine dramatischen Erhöhungen“

Der Werksausschuss habe sich nochmals intensiv mit dem Thema befasst, bestätigte auch Thomas Hanke (FWG), der Mitglied in diesem Gremium ist. Die zu erwartenden höheren Wasserkosten, die Bürger der „alten“ VG Enkenbach-Alsenborn zu tragen hätten, würden in Mehlingen, Sembach, Enkenbach-Alsenborn und Neuhemsbach durch künftig geringere Abwassergebühren kompensiert. „Es dürfte daher zu keinen dramatischen Erhöhungen kommen“, so der FWGler. Die Grundgebühr werde sich allerdings erhöhen, stellte Wenzel klar. Künftig zahlen alle Bürger der VG 102,72 Euro Grundgebühr für den Wasserzähler, 2,20 Euro für den Kubikmeter Frischwasser und 2,34 Euro für den Kubikmeter Abwasser. Die Gebührenordnung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.

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