Bruchmühlbach-Miesau Wegen Kita: Ortsgemeinde klagt gegen die Kreisverwaltung

Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau klagt vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt gegen einen Widerspruchsbescheid der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Es geht um die Festsetzung der Personalkosten sowie der Landes- und Kreiszuschüsse 2019 für die Kindertagesstätte (Kita) „Haus für Kinder“ in Miesau.

2020 setzte die Kreisverwaltung Kaiserslautern die Personalkosten sowie die Landes- und Kreiszuschüsse für die Kita in Miesau fest. Gegen diese Festsetzung erhob die Gemeinde Widerspruch bei der Kreisverwaltung. Dieser richtete sich gegen eine Kürzung der berücksichtigungsfähigen Personalkosten einer in der Kita Miesau beschäftigten Person, die vom Träger der Einrichtung in eine bestimmte Gehaltsstufe eingruppiert wurde. Im Bescheid der Kreisverwaltung wurde diese Mitarbeiterin hingegen mit einer geringeren Vergütungsgruppe berücksichtigt. Die Kürzung erfolgte mit einem um 4103 Euro geringere Betrag.

Streit um Eingruppierung

Die Kreisverwaltung habe das mit einem Rundschreiben des Landesjugendamts von 2012 begründet, wonach die Eingruppierung in der Höhe wie sie die Gemeinde vorgenommen hatte, nicht zulässig sei. Die Gemeinde hält entgegen, dass das angeführte Schreiben des Landesjugendamts lediglich Auslegungshinweise zum einheitlichen und transparenten Handlungsvollzug bei der Abrechnung geben kann, nicht jedoch Arbeitgeberentscheidungen zur tarifgemäßen Eingruppierung ersetzt, erläutert Ortsbürgermeister Rüdiger Franz.

Bei drei Stimmenenthaltungen beauftragte der Rat den Orstbürgermeister, gegen die Kreisverwaltung wegen der Kürzung der Personalkosten sowie der Landes- und Kreiszuschüsse zu klagen.

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