Kusel Anzahl der Corona-Infizierten im Kreis steigt auf 18 – Viele Nachfragen zu Schließungsverfügung

Immer mehr Menschen im Kreis sind positiv auf das Coronavirus getestet.
Immer mehr Menschen im Kreis sind positiv auf das Coronavirus getestet.

Die Anzahl der Infizierten mit dem Coronavirus im Kreis Kusel hat sich auf 18 erhöht. Allerdings stehen aktuell noch die Ergebnisse von 22 Tests am Dienstag und Mittwoch aus. Derweil hielt der erste Tag der Allgemeinverfügung zur Reduzierung von Kontakten eine weitere Nachricht bereit, die viele betrifft: Auch Fahrschulen müssen ihren kompletten Betrieb einstellen.

Am Dienstagabend war ein weiterer Fall bekannt worden: Ein Mann aus dem Südkreis hat sich infiziert. Er arbeitet im Saarland und war dort getestet worden, wie Kreis-Pressesprecherin Karla Hagner sagte.

Am Mittwochabend folgten dann drei weitere positive Testergebnisse beim Kuseler Gesundheitsamt. Alle stehen im Zusammenhang mit Rückkehrern aus Skiurlauben. Fast durch die Bank handelt es sich bei den Infizierten um jüngere Menschen – die überwiegende Zahl aus der Kreismitte. Der älteste Infizierte sei 53 Jahre alt, sagte Rubly. Das Virus hat also im Kreis Kusel die Risikogruppen bis dato nicht erreicht.

Der Kreis bemüht sich laut Rubly derzeit um eine Einrichtung ähnlich der Drive-in-Teststationen, wie es sie beispielsweise seit Dienstag in Landau gibt, oder der Fieberambulanzen in mehreren Städten und Kreisen der Pfalz. Allerdings strebt Rubly eine umfassendere Lösung an, bei der nicht einfach nur Testabstriche genommen werden. Die Gespräche dazu liefen, sagte er am Mittwochabend auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Er hofft auf eine Lösung noch in dieser Woche.

Dingert: Fast alle sehr einsichtig

Mit die meiste Arbeit hatte am Mittwoch das Wirtschaftsservicebüro des Landkreises. Denn wie schon am Dienstag gab es am ersten Tag der Allgemeinverfügung, die weite Teile des öffentlichen Lebens wegen der Ansteckungsverhütung lahm legt, jede Menge Fragen von Firmen. „Fast alle waren einsichtig. Viele hatten sich schon vorher Gedanken gemacht beziehungsweise vorbereitet, wie sie reagieren“, lobte Wirtschaftslotse Christian Dingert am Mittwochabend im Gespräch mit der RHEINPFALZ.

Einige der Anrufer hätten nicht genau gewusst, ob und in welchem Maße sie betroffen sind von der Anordnung, alle Geschäfte zu schließen, die nicht dem täglichen Bedarf zuzurechnen sind. Auf zwei Punkte hat Dingert hier besonders aufmerksam gemacht. Punkt eins: Fahrschulen. Am Nachmittag sei vom Landesbetrieb Mobilität die Klarstellung gekommen, dass jeglicher Unterricht – ob theoretisch oder praktisch – ebenso einzustellen sei wie alle Weiterbildungen.

Kosmetikstudios müssen dicht sein

Punkt zwei: Von der Schließungsverfügung sind auch Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios betroffen. Die Verwaltung sei gehalten, die Anordnung eng auszulegen und daher nicht der Meinung, dass diese Dienstleistung zum täglichen Grundbedarf gehörten. Für Heilberufe wie Physiotherapeuten hingegen gelte die Ausnahmeregelung.

Der Kreis wird nun laut Dingert mit den Verbandsgemeinden ein Team zusammenstellen, das überprüft, ob die Anordnung eingehalten wird. Dass die Unterscheidung zwischen Erlaubtem und Verbotenem nicht ganz einfach ist, zeigt folgendes Beispiel: Ab 18 Uhr, wenn alle Gaststätten schließen müssen, darf eine Pizzeria eine bestellte Pizza zwar vor der Tür an den Kunden übergeben, nicht aber im Gastraum. „Man muss innerhalb der Regeln kreativ werden“, sagte Dingert.

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