Kusel Derzeit nicht mehr als 142 Besucher in Wunderlich-Halle erlaubt

142 Besucher sind derzeit für Veranstaltungen in der Fritz-Wunderlich-Halle das Maximum.
142 Besucher sind derzeit für Veranstaltungen in der Fritz-Wunderlich-Halle das Maximum.

Zu Veranstaltungen in der Fritz-Wunderlich-Halle dürfen nach der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes nur 142 Besucher kommen. Das hat die Kreisverwaltung auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Dies würde auch für die AfD-Veranstaltung am 21. August gelten – vorausgesetzt, die neue Corona-Verordnung, die ab dem 16. August notwendig wird, würde genauso gestaltet wie bisher.

Laut Pressesprecherin Karla Hagner dürfen 142 Sitzplätze in der nach einem festen Plan bestuhlten Halle besetzt werden – unter Einhaltung der Abstandsregeln. Zudem muss der Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen, zu dem unter anderem die Kontaktnachverfolgung gehört. Der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Jürgen Neu hat gegenüber der RHEINPFALZ angekündigt, dass es eine schriftliche Voranmeldung für die Teilnahme an der Veranstaltung geben soll.

Laut Hagner gilt ebenfalls eine Maskenpflicht für jeden Besucher, bis dieser seinen Sitzplatz eingenommen hat. Die Maskenpflicht entfalle nur, wenn der Veranstalter eine Testpflicht für alle vorsehe, von der nur Genesene und Geimpfte ausgenommen sind.

Hagner bestätigte auf Nachfrage, dass die Ordnungsbehörde bei der Veranstaltung vor Ort sein werde. Sie betonte weiterhin, dass die Corona-Regeln auch für Gegenveranstaltungen vor der Halle gelten. Eine Gegendemo sei bereits offiziell angemeldet worden.

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