Pleisweiler-Oberhofen Baustart im Neubaugebiet „Im Weyersacker II“

Spatenstich für das Neubaugebiet war im November
Spatenstich für das Neubaugebiet war im November

Es ist der offizielle Startschuss für die Häuslebauer im neuen Baugebiet: Ein Bauantrag ist schon durch. Die Gemeinde hat moderate Preise für den Baugrund verlangt.

Nur sieben Monate nach dem Startschuss zur Erschließung des Baugebietes „Im Weyhersacker II“ in Pleisweiler-Oberhofen gehen die Bau-Aktivitäten in die nächste Phase: Am Mittwoch wurde das Neubaugebiet offiziell eröffnet. Roland Gruschinski, Bürgermeister der Gemeinde, sagte bei der feierlichen Eröffnung des Baugebietes: „Mit der superschnellen Umsetzung dieses Projekts haben wir die Möglichkeit für junge Familien geschaffen, hier in unserem schönen Ort den Wunsch nach einem Eigenheim umzusetzen.“

Acht der 17 Bauplätze in einer ruhigen Gegend der Gemeinde auf dem rund 1,7 Hektar großen Baugelände in Pleisweiler „Im Weyersacker II“ gehören der Gemeinde, acht sind im Privatbesitz. Sechs Bauplätze für Einfamilienhäuser und einen für ein Doppelhaus für zwei Familien hat die Gemeinde verkauft. Die S-Baugrund, eine Tochter der Sparkasse Südpfalz, übernahm gemeinsam mit Gesellschaft für Kommunale Baulanderschließung mbH die Erschließung der Grundstücke.

Noch 20 Interessenten auf der Warteliste

Der Startschuss für die Erschließung des am Sportplatz nahe der kommunalen Kita gelegenen Geländes war im vergangenen November. „Sieben der acht Bauplätze haben wir zum Preis von 250 Euro verkauft“, informiert Ortsbürgermeister Roland Gruschinski. Der achte Käufer habe aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten müssen, aber bei der Warteliste von mehr als 20 Interessanten dürfte das kein Problem sein. Der erste Bauantrag wurde bereits genehmigt.

Für die Käufer hat die Gemeinde Kriterien aufgestellt: Wohnen sie in der Gemeinde, sind es Familien mit Kindern oder sind sie ehrenamtlich tätig? Zudem müssen sich die Käufer verpflichten, das Grundstück innerhalb von fünf Jahren zu bebauen und es dann zehn Jahre selbst zu bewohnen. Letzteres gilt auch, wenn das bebaute oder unbebaute Grundstück verkauft wird. Sollten diese Kriterien nach dem Verkauf der Baugrundstücke nicht erfüllt werden, habe die Gemeinde das Recht zum Rückkauf, informiert Gruschinski. Kapitalanleger hat die Gemeinde grundsätzlich ausgeschlossen.

Gemeinde gibt zum Selbstkostenpreis ab

Ein finanzieller Gewinn wird der Verkauf der Bauplätze für die Gemeinde nicht sein. Die rund 220.000 Euro, die in der Gemeindekasse nach dem Verkauf bleiben, werden für den Ausbau der Straße am Baugebiet gebraucht. Auf die Preise der Baugrundstücke, die privat verkauft werden, hat die Gemeinde keinen Einfluss. Sie geht aber davon aus, dass sie deutlich höher sind als die Preise der Gemeinde.

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