Kreis Südliche Weinstraße BUND geht in letzte Instanz

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Keinesfalls geschlagen gibt sich der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Sachen Ausgleichsflächen bei der Erweiterung der Freimersheimer Mühle. Zwar unterlag der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz (wir berichteten). Es wurde jedoch Revision zugelassen, die der rheinland-pfälzische Umweltverband nun nach eigenen Angaben in Anspruch genommen hat, teilt Sprecher Ulrich Mohr mit.

Verhandelt werde die Sache nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof, so Mohr. Dem BUND gehe es bei seiner Revision um zwei Dinge. Er stützt sich dabei auf die Urteilsbegründung der Koblenzer Richter. Zum einen sei da die Feststellung, dass die vom Sachverständigenbüro des Investors nahegelegten und behördlich vorgeschriebenen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für entstandene Umweltschäden bislang gescheitert, also bisher nicht umgesetzt worden seien. Zum anderen hätten die Richter nicht ausschließen wollen, dass den Sachverständigen Sorgfaltspflichtverstöße vorgeworfen werden könnten. Für solche Verstöße könne man jedoch den Auftraggeber des Sachverständigen nicht haftbar machen, habe das Gericht argumentiert, so Mohr. „Dass hier offenbar etwas nicht zu Ende gedacht sein kann, mag wohl Grund für die Zulassung der Revision sein“, interpretiert der Sprecher der Umweltschützer und schlussfolgert für sich: Sollte ein solches Urteil „das letzte Wort der Justiz sein, dann könnte jeder von interessierter Seite geführte Anschlag auf wie auch immer geschützte Naturflächen mithilfe eines nach Belieben ausgesuchten Gutachterbüros vor Gericht folgenlos bleiben“. Deshalb sehe sich der BUND nun in der Pflicht, den Weg der Revision zu beschreiten und die Frage der Zurechenbarkeit von Gutachterverschulden höchstrichterlich überprüfen zu lassen. „Gutachter und Auftraggeber dürfen sich in Zukunft nicht mehr sicher fühlen können, dass sie mit fehlerhaften Aussagen und Sorgfaltspflichtverstößen nach Belieben jedes Vorhaben am Ende durchsetzen können“, hofft Mohr auf eine Klarstellung durch die Richter in Leipzig. In diesem Zusammenhang sei es wichtig zu wissen, dass sich zurzeit jeder Sachverständiger oder Gutachter in Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten nennen könne. Für eine solche Tätigkeit gebe es weder ein geschütztes Berufsbild noch eine amtliche Zertifizierung. „Heute könnte jeder gegen ein entsprechendes Honorar eines Vorhabenträgers jeden Umweltfrevel als unbedenklich absegnen“, gibt Mohr zu bedenken. Das Unternehmen Cornexo, ein Maismühlenbetrieb, hatte seinen Betrieb mit der Errichtung von Silos sowie weiteren Anlagen und Betonflächen in ein Wiesengelände erweitert, das gemäß FFH-Richtlinie unter europäischem Naturschutz stehe, weil es Lebensraum streng geschützter Arten sei, so Mohr – unter anderem für den Großen Feuerfalter und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. FFH steht für Flora-Fauna-Habitat. (rhp)

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