Kreis Südliche Weinstraße Kurz vor der Obdachlosigkeit

Vier Monate hat sich der Kreisrechtsausschuss Zeit gelassen, um in einer sozialen Frage eine Entscheidung zu formulieren. Das war hart für den Betroffenen, denn in der Zwischenzeit drohte dem Mann, der sich hilfesuchend an das Gremium gewandt hatte, die Obdachlosigkeit. Jetzt entschied der Ausschuss zu seinen Gunsten – kurz nachdem die RHEINPFALZ nachgefragt hatte.

Der Anwalt des Südpfälzers wandte sich an unsere Zeitung, weil wir vor einigen Wochen über einen anderen Fall berichtet hatten: Eine Familie aus Pleisweiler-Oberhofen wartet ebenfalls seit vier Monaten auf einen Bescheid in einer Erschließungssache. Das sei mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden, erklärte der Hausbesitzer; unter anderem fallen Monat für Monat Zinsen an. „Das Verhalten der Kreisverwaltung ist kein Einzelfall“, meint dazu Rechtsanwalt Marco Werther. Im Fall seines Mandanten hätte die Verzögerung der Entscheidung dazu führen können, dass er von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt worden wäre. Die fristlose Kündigung hatte der Mann bereits aus dem Briefkasten geholt. Am 29. Januar dieses Jahres war der Fall verhandelt worden. Es geht dabei um Leistungen nach SGB XII – das ist Grundsicherung. Der Mann bezieht eine kleine Erwerbsminderungsrente, die zum Leben nicht ausreicht, so dass er durch Grundsicherung aufstocken musste. Diese Leistung wurde ihm eine Weile gewährt, dann gestrichen. Zu Unrecht, findet der Anwalt; die Sach- und Rechtslage spreche eindeutig für seinen Mandanten. Der Südpfälzer erhob Widerspruch, nach zehn Monaten wurde ein Termin beim Kreisrechtsausschuss angesetzt. Danach warteten Mandant und Anwalt auf die Entscheidung. Nachfragen seien nicht beantwortet worden, erklärt Marco Werther. In der Zwischenzeit habe der Mann die volle Miete nicht mehr bezahlen können, da er keine Sozialleistungen mehr erhielt. Die Vermieterin, die selbst auf das Geld angewiesen sei, habe ihm fristlos gekündigt und wollte die Wohnung räumen lassen. Der Süd-pfälzer wäre also in arge existenzielle Nöte geraten. Nach gut drei Monaten erhob der Rechtsanwalt Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Speyer, das eine Stellungnahme der Kreisverwaltung anforderte. Doch darauf „wurde nicht geantwortet“, so Werther. Nun hat die lange Hängepartie ein Ende. Mit dem Schreiben vom 28. Mai hat der Kreisrechtsausschuss seine Entscheidung zugestellt – sie fällt zugunsten des Widerspruchsführers aus. Sobald sie rechtskräftig wird, kann der Mann wieder Grundsicherung beziehen, behält seine Wohnung und muss keine Angst mehr vor Obdachlosigkeit haben. Dennoch: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Kreisverwaltung sich so lange Zeit gelassen hat“, kommentiert Werther. Die Pressestelle der Kreisverwaltung bestätigt, dass in diesem Fall die Grundsicherung nicht weiter gewährt wurde. Jedoch habe man keine Informationen zu einer drohenden Obdachlosigkeit gehabt. Da der Widerspruchsbescheid noch nicht rechtskräftig sei und es sich demnach um ein laufendes Verfahren handle, könne man im übrigen keine weiteren Auskünfte dazu geben, erklärt Pressesprecherin Anna-Carina Hagenkötter. Das gleiche gelte für die noch laufende Untätigkeitsklage.

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