Kreis Südliche Weinstraße Richter bittet zum Spaziergang

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Statt zu entscheiden, ob der Schulweg über die Weinstraße als „besonders gefährlich“ gilt oder nicht, musste der Vorsitzende Richter Helmut Damian auch einen alternativen Schulweg prüfen, den die Kreisverwaltung erst während der Verhandlung vorgeschlagen hatte. Die knapp einstündige Verhandlung in Neustadt wurde mit einem zweistündigen Ortstermin in Pleisweiler-Oberhofen fortgesetzt, bei dem Richter, Kläger und Beklagte den von der Kreisverwaltung als „nicht besonders gefährlich“ eingestuften Weg über die Weinstraße und den Alternativweg am Sportplatz vorbei in Augenschein nahmen. Zwei Kriterien gelten laut Schulgesetz für die Streichung des Maxx-Tickets: Der Schulweg darf nicht länger als vier Kilometer sein und keine „besondere Gefährlichkeit“ aufweisen. Die Begehung führte zunächst von Oberhofen auf die Weinstraße. Mit dabei waren auch Fabia Heischling, die als Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses die Widersprüche von 20 Eltern aus Pleisweiler-Oberhofen abgelehnt hatte, und Lothar Zimmermann, Referatsleiter für Schülerbeförderung in der Kreisverwaltung. Die Klage von 15 weiteren Eltern aus Pleisweiler-Oberhofen ruht derzeit. Die erlaubte Geschwindigkeit, der Verkehr, Hindernisse auf dem Weg oder die Breite des Gehsteigs wurden vom Vorsitzenden Richter und Richterin Helga Klingelmeier aufgenommen. Mülltonnen versperrten die Bürgersteige, da gestern Leerung war, die Gruppe musste mehrfach die Straße nutzen oder eng an Hauswänden entlang gehen, um weiterzukommen. Bis zum Kreisel in Bad Bergzabern wurde auch der unbeleuchtete Schulweg entlang der L 508 in Augenschein genommen, auf der teilweise 100 Stundenkilometer erlaubt sind. Er führt ein Stück weit entlang der Landesstraße mit einer Breite von rund 1,40 Meter, an Engstellen 1,10 Meter, und mündet in einen ebenfalls nicht beleuchteten und im Winter nicht gestreuten Wirtschaftsweg. Die Argumente der Eltern für die Gefährlichkeit des Weges waren unter anderem die fehlende Beleuchtung und die Blendgefahr in den Wintermonaten, die zu Unfällen führen könne. In der Verhandlung am Morgen hatte der Anwalt der Kläger, Gerhard Götz, zudem ausgeführt, dass bei einer Ortsbegehung im vergangenen Jahr, an der Polizei, Landesbetrieb Mobilität und Verbands- sowie Ortsgemeinde teilgenommen hätten, der Schulweg als „nicht geeignet“ befunden worden war. Auch Verbandsbürgermeister Hermann Bohrer habe sich gegenüber der Kreisverwaltung in einem Schreiben dahingehend geäußert, dass er eine „besondere Gefährlichkeit“ des Weges sehe. Da man den hell erleuchteten Kreisel in Bad Bergzabern sehe, stolpere man auf dem unbeleuchteten Wirtschaftsweg nicht über die eigenen Füße und die Statistik weise keine Unfallhäufung auf, argumentierte Zimmermann. Auch der von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Alternativweg am Sportplatz vorbei wurde vom Gericht sorgfältig aufgenommen. Eines haben beide Wege gemeinsam. Die Kinder müssten den Gehweg an der L 508 benutzen, dessen Gefahrenpotenzial bei der Begehung rege diskutiert wurde. Vier Wochen haben Kläger und Beklagte jetzt Zeit, sich nochmals zu äußern, bevor das Verwaltungsgericht eine Entscheidung trifft. (pfn)

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