Kreis Südliche Weinstraße Taschenlampe statt Busfahrkarte?

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Im besten Fall wird das Urteil des Gerichts „Maxx-Ticket wird im Winter bezahlt“ oder „Taschenlampe mitnehmen“ lauten. Der Grund, warum Eltern von Schulkindern seit zwei Jahren auf die Barrikaden gehen, ist die Einschätzung des Kreises, dass der Schulweg in Pleisweiler-Oberhofen „nicht besonders gefährlich“ ist. Diese Einschätzung ist laut Schulgesetz des Landes unter anderem die Basis für die Entscheidung, die Bezahlung des Busses für Schulwege unter vier Kilometern zu streichen. Nach der richterlichen Einschätzung von gestern müsste der Kreis jetzt logischerweise zum Wohl der Kinder agieren. Tut er aber nicht, denn die Einschätzung von Richter Helmut Damian war kein Urteil. Recht gesprochen werden wird jetzt darüber, ob die Kinder im Winter mit einer Taschenlampe zur Schule gehen, weil ein Teilstück des Schulwegs ungenügend beleuchtet ist. Oder bekommt Pleisweiler-Oberhofen eine Winterregelung wie zum Beispiel St. Martin? Will heißen: Das Maxx-Ticket wird in den Wintermonaten bezahlt, im Sommer muss der Schulweg zu Fuß zurückgelegt werden. Thomas Schneider aus Oberhofen führt den Musterprozess gegen den Kreis Südliche Weinstraße, die Klagen von 15 anderen Eltern ruhen. „Wir betrachten jetzt nur den Schulweg ihrer Tochter“, so der Vorsitzende Richter. Auch wenn er und Richterin Helga Klingelmeier einhellig der Meinung waren, dass die Weinstraße wegen der Enge, der großen Fahrzeuge wie Bussen oder Lkws und des hohen Verkehrsaufkommens „besonders gefährlich“ ist, musste das Gericht für diese Schülerin einen Alternativweg prüfen. Dieser wurde in einer Ortsbegehung im März in Augenschein genommen. Die neuralgischen Stellen sind die Kuppe mit einer sehr engen Stelle an der stark befahrenen Weinstraße, die am Ortsausgang auf den Wirtschaftsweg nach Bad Bergzabern führt, und die Ausleuchtung des Wirtschaftsweges vor dem Kreisel der Kurstadt. Die Ausleuchtung des Wirtschaftsweges fand der Kreis ausreichend, in der Verhandlung vertreten durch Fabia Heischling, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, und Lothar Zimmermann, Referatsleiter für Schülerbeförderung der Kreisverwaltung. Gerhard Götz, Anwalt des Klägers, hatte dem Gericht umfangreiche Messungen über die Beleuchtung vorgelegt. „Die Ausleuchtung vom Kreisel Bad Bergzabern geht ungefähr bis in die Mitte des Weges“, konstatierte der Richter. Die von ihm angesprochene Winterregelung fand bei den Vertretern des Kreise keinen Widerhall. „Notfalls müssen die Kinder eine Taschenlampe mitnehmen“, so Richter Damian. Die Rechtssprechung aus Urteilen in Nordrhein-Westfalen gebe dies her. Rechtanwalt Götz fand diese Regelung „nicht ideal“, die Vertreter des Kreises hielten sie für einen Weg von 350 Metern „zumutbar“. Das Verwaltungsgericht werde bis Ende Juli ein Urteil fällen, teilte Damian auf Nachfrage der RHEINPFALZ mit. „Wenn es auf die Taschenlampenvariante hinausläuft, muss ich überlegen, wie es weitergeht. Ich verstehe die Welt nicht mehr“, sagt Kläger Thomas Schneider nach der Verhandlung. Auch Ortsbürgermeister Roland Gruschinski, selbst betroffener Vater, schüttelt den Kopf. „Wir haben uns gegen die Einschätzung des Kreises ,nicht besonders gefährlich’ gewehrt, jetzt gilt der Weg als besonders gefährlich, das interessiert aber den Kreis nicht“, sagte Gruschinski, der ebenfalls bei der Verhandlung war. Nicht zu Späßen aufgelegt waren die Vertreter der Kreisverwaltung. Auf die scherzhaft gemeinte Bemerkung der RHEINPFALZ nach der Verhandlung, ob die Kreisverwaltung dann die Anschaffung der Taschenlampen übernehme, sollte das Urteil dahingehend gesprochen werden, kam keine Reaktion. |pfn

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