Kreis Südliche Weinstraße „Unter dem Deckel gehalten“

Stoff für eine Sondersitzung des Gemeinderats in Weidenthal (Kreis Bad Dürkheim): die Vergabe der Jagdpacht an einen Südpfälzer.
Stoff für eine Sondersitzung des Gemeinderats in Weidenthal (Kreis Bad Dürkheim): die Vergabe der Jagdpacht an einen Südpfälzer.

„Es gibt zwei Seiten dieser Angelegenheit – eine rechtliche und eine politische. Wir wollen die politische klären“, betont Volker Kaul, Fraktionsvorsitzender der Weidenthaler CDU. Deshalb habe seine Fraktion eine Sondersitzung des Gemeinderats zum Thema Jagdpachtvertrag beantragt. Doch von vorne. Der Gemeinderat in Weidenthal hat laut Kaul im März vergangenen Jahres beschlossen, den Jagdbezirk Süd zwei Jägern zu überlassen. Einer davon kommt aus dem Kreis Südliche Weinstraße. Dieser soll, so sei es der Fraktion zugetragen worden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aber gar nicht jagdpachtfähig gewesen sein. Laut Landesjagdgesetz muss ein Pächter seit mindestens drei Jagdjahren einen gültigen Jahresjagdschein besitzen. „Dem Jäger fehlten ein paar Monate, um diese Anforderung zu erfüllen“, sagt Kaul gegenüber der RHEINPFALZ. Wegen der mangelnden Pachtfähigkeit eines der Jäger sei der Vertrag ungültig. „Hat die Gemeinde die Jagdpachtfähigkeit der Bieter nicht geprüft?“, fragt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag auf eine Sondersitzung. Dem Jäger habe seine fehlende Jagdpachtfähigkeit bewusst sein müssen. „Warum hat er trotzdem ein Gebot abgegeben?“ Der Pächter, der seinen Namen nicht veröffentlicht wissen will, wehrt sich: „Das alles ist eine Wirtshausintrige der Opposition.“ Der Vorpächter, ein Mitglied der Opposition im Gemeinderat, wolle „rumstänkern“, „weil wir den größeren Jagderfolg haben“. Das Landesjagdgesetz sei so auszulegen, dass ein Jäger den Jahresschein drei Jagdjahre – und nicht Zeitjahre – haben müsse. Der Pachtvertrag sei von der Unteren Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geprüft und nicht moniert worden. Das bestätigt Pressesprecherin Sina Müller. Ein Pachtvertrag müsse der Behörde vorgelegt, nicht aber von ihr genehmigt werden. Die Verwaltung prüfe den Vertrag auf Mängel – und nicht die Pachtfähigkeit eines Jägers. In diesem Fall habe es nichts zu bemängeln gegeben. Im Januar sei der Kreisverwaltung dann zugetragen worden, dass der Pächter den Vertrag gar nicht hätte abschließen dürfen. Eine Überprüfung der Unteren Jagdbehörde habe ergeben, dass der Jäger sechs Wochen eher seinen Jahresjagdschein hätte haben müssen, um pachten zu dürfen. „Damit ist der Vertrag laut Gesetz ungültig“, so Müller. Die Gemeinde Weidenthal habe darauf reagiert: Der Kreisverwaltung liege mittlerweile ein neuer, im März abgeschlossener Vertrag zwischen der Gemeinde und den beiden Jägern vor, der gleichzeitig den alten aufhebt. Der Neue sei allerdings noch nicht bearbeitet worden, sagt Müller. Der CDU-Fraktion geht es bei der Angelegenheit vor allem um die politische Dimension. „Der Umstand (...) soll der Gemeindespitze wohl schon seit geraumer Zeit bekannt sein“, heißt es in besagtem Antrag. Ein neuer Vertrag sei möglicherweise nicht legitim, da der Gemeinderat nicht einbezogen worden sei. Ortsbürgermeister Bernhard Groborz (SPD) will sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern: „Es geht um eine Personensache. Herr Kaul hätte die Angelegenheit nicht in die Öffentlichkeit tragen sollen.“ Darauf erwidert Kaul: „Dass Herr Groborz nicht öffentlich auf Details eingehen will, kann ich nachvollziehen. Der Vorgang an sich bedarf meines Erachtens aber keiner Geheimhaltung. Uns kommt es so vor, als wolle er etwas unter dem Deckel halten.“ Der Pächter wiederum wirft Kaul, der bei der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim arbeitet, Verletzung des Dienstgeheimnisses vor: „Selbst wenn der Vertrag mit der Gemeinde geschlossen und von der Unteren Jagdbehörde abgesegnet wird, ist es dennoch ein Privatgeschäft.“ Sollte sich die Gemeinde für eine Auflösung des Vertrags entscheiden, müsste sie die bereits gezahlte Pacht zurückzahlen, erklärt der Pächter.

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