Kreis Südliche Weinstraße Vorkaufsrecht: Rat hat Bedenken

Pleisweiler-Oberhofen. Nicht oder noch nicht beschlossen hat der Ortsgemeinderat ein Vorkaufsrecht für ein bebautes Grundstück in der Weinstraße. In der jüngeren Vergangenheit hat die Gemeinde ein 200 Quadratmeter großes Anwesen in der Weinstraße 40 (neben Einmündung Engelsgasse) erworben.

Um die unübersichtliche Kreuzungssituation zu verbessern und zusätzliche Parkplätze bereitstellen zu können, würde die Gemeinde jetzt auch gerne das angrenzende bebaute, 370 Quadratmeter große Grundstück erwerben. Dagegen hat die SPD-Fraktion auch keine Bedenken, wie Nicole Felix der RHEINPFALZ erläutert. Die Fraktion störe sich jedoch daran, dass die Gemeinde den Verkehrswert bestimmen lassen kann, sollte der Verkaufspreis diesen deutlich übersteigen. „Wir haben in der Vergangenheit schon öfter ein Vorverkaufsrecht beschlossen, diese Klausel war noch nie drin, das ist ein Art stille Enteignung“, argumentiert Felix. Zudem brauche die Gemeinde keinen so großen Parkplatz, der nicht ins Ortsbild passe. Der Punkt wurde zurückgestellt, der Rat möchte nähere Informationen von der Verwaltung. |pfn

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