Kreis Südliche Weinstraße Weinabgabe: Erneut vor Rechtsausschuss

SÜW. Jeder Winzer ist verpflichtet, eine Weinwerbeabgabe zu leisten – und für viele ist das ein rotes Tuch. So offenbar auch für vier Weinbauern aus dem Bereich Edenkoben, die sich deswegen zum wiederholten Mal an den Kreisrechtsausschuss gewandt und gegen Abgabebescheide aus den Jahren 2012 bis 2014 Widerspruch eingelegt haben. Zur Sitzung am Donnerstag sind sie allerdings nicht erschienen.

„Ich bin schon sehr verwundert, dass man das Verfahren weiterführt“, meinte achselzuckend der Ausschussvorsitzende Joachim George. Das Thema sei schon durch sämtliche Instanzen gelaufen bis hin zum Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht. Auf allen Ebenen sei die Verfassungsmäßigkeit der Weinwerbeabgabe bestätigt worden. Das einzig neue Argument der widerspenstigen Winzer ist, dass die EU die Einführung einer zusätzlichen Weinsteuer plane; da befürchte man eine Doppelbelastung. George gab zu bedenken, dass diese Steuer noch nicht in Kraft sei und dass sie für die Mitgliedsstaaten nicht obligatorisch sein soll. Politische Aussagen deuteten darauf hin, dass Deutschland auf diese zusätzliche Belastung verzichten wolle. Aber selbst wenn die EU-Steuer hierzulande eingeführt würde, könne eine zukünftige Entwicklung keinesfalls Abgabebescheide der Vergangenheit betreffen, so der Ausschussvorsitzende. Der Vertreter der VG Edenkoben, Günter Lindenkreuz, beantragte deswegen, den Widerspruch als unberechtigt zurückzuweisen. (rire)

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