Bundenthal Änderungen beim Glasfaserausbau beschlossen

Beim einseitigen Gehwegausbau muss für die Seitenüberquerung die Fahrbahn quer aufgefräst werden.
Beim einseitigen Gehwegausbau muss für die Seitenüberquerung die Fahrbahn quer aufgefräst werden.

Beim Ausbau des Glasfasernetzes wurde der Bundenthaler Gemeinderat von neuen Informationen überrascht. Dabei geht es um die Frage, welche Straße auf welche Art und Weise bearbeitet werden kann.

Bei der Verlegung des Glasfasernetzes in Bundenthal kommt – wie in Bruchweiler – in vielen Straßen das Stufenschleifverfahren zum Einsatz: An einer Straßenseite wird jeweils die Hauptader verlegt, die Anschlüsse auf der anderen Seite werden mit einem eigenen Schlitz versorgt, der dann in regelmäßigen Abständen quer über die Fahrbahn läuft. „Alle Straßen, die sich im fünfjährigen Ausbauprogramm befinden, fallen aus dem Stufenschleifverfahren heraus und werden im Bürgersteig verlegt. Wir haben das für alle Straßen einzeln festgelegt“, erläuterte Kai Biehler, der den Ausbau von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung begleitet, dem Gemeinderat. Bei Straßen, in denen das Kabel im Gehweg verlegt werden soll, werde es keinen beidseitigen Ausbau geben. Eine Ausnahme bildet laut Biehler die L489, die durch den Ort verläuft.

Beim einseitigen Ausbau komme es im Gehweg „alle paar Meter“ zu einer etwa 30 Zentimeter breiten Querfräsung der Fahrbahn, um die Hausanschlüsse auf der gegenüberliegenden Seite mit anzuschließen. Diese Streifen werden dann wieder mit Asphalt verschlossen.

Querungen machen Geräusche

Mit einigen Spezialfällen musste sich der Rat erneut befassen. So wollten die Bundenthaler etwa in der Kirchstraße das Kabel im Gehweg verlegen lassen, damit die Straße nicht beschädigt wird. Dafür hätte jedoch beidseitig ausgebaut werden müssen, was die Firma aus Kostengründen nicht machen wird, wie Biehler erläuterte. Das war den Ratsmitgliedern neu. Dasselbe gelte für die Leininger Straße im hinteren Bereich und das Gärtel. Für alle diese Straßen würde das bedeuten, dass mehrere breite Streifen gefräst werden müssen, die hinterher beim Überfahren entsprechende Geräusche verursachen würden. Der Rat wich deshalb von seinem ursprünglichen Beschluss ab und erweitere den Ausbau im Stufenschleifverfahren auf Gärtel und Sonneneck sowie Kraft und Kannelgarten.

Die Kirchstraße allerdings soll wie geplant im Gehweg ausgebaut werden – trotz erforderlicher Querfräsungen. Biehler soll sich nach dem Willen des Gemeinderats dafür einsetzen, dass die Querungen auf ein Minimum beschränkt werden. „Das muss man allerdings vor Ort sehen, wenn man sieht, wie viele Anschlüsse an eine Leitung können und wie die Gasleitung liegt. Das Kabel durchs Erdreich zu pressen ist leider nicht immer möglich“, sagte Biehler, der „nichts garantieren“ könne. Ab der Kreuzung wird das Kabel dann im weiteren Verlauf im Stufenschleifverfahren verlegt.

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