Kreis Südwestpfalz Auch Hornbach will raus

Hornbach und Großsteinhausen haben ihren Wald an die Firma Schmitz verpachtet. Das Foto entstand allerdings in Dietrichingen.
Hornbach und Großsteinhausen haben ihren Wald an die Firma Schmitz verpachtet. Das Foto entstand allerdings in Dietrichingen.

Stadtrat tagt heute zu Austritt aus Forstrevier – Großsteinhausen wartet auf Oberverwaltungsgericht

Nach Großsteinhausen möchte auch Hornbach aus dem Forstrevier austreten und damit die Personalkosten sparen, die es im Jahr an Landesforsten zahlt. Dazu tagt der Stadtrat heute Abend (19 Uhr, Bürgerhaus). Hintergrund ist, dass der Stadtwald seit 2017 von der Firma Schmitz aus der Eifel bewirtschaftet wird, nicht mehr vom Forst. Auch hier war Großsteinhausen Vorreiter. Laut Stadtbürgermeister Reiner Hohn geht es um 600 bis 700 Euro im Jahr, die Hornbach an Landesforsten zahlt. Er ist der Meinung, dass das unnötig ist, weil das Forstamt gar keine Aufgaben mehr übernehme, sondern stattdessen die Firma Schmitz alles erledige. So lange die Stadt aber noch Teil des Forstreviers ist, ist diese Ansicht jedoch umstritten. Deshalb möchte Hornbach nun aus dem Forstrevier austreten. Ob es dann mit Großsteinhausen ein Revier bildet, „steht im Moment nicht zur Debatte“, sagte Hohn gestern im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Großsteinhausen befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit, in dem es genau um die Frage geht, ob es Personalkosten für die Zeit zahlen muss, in der es noch Teil des Forstreviers war, aber die Firma Schmitz den Wald schon gepachtet hatte (wir berichteten zuletzt am 18. Mai). Hier geht es aber um größere Summen, um 5500 Euro plus Zinsen. Großsteinhausen hat seit Oktober 2014 seinen Wald verpachtet und im Oktober 2016 ein eigenes Forstrevier gebildet. Für diese zwei Jahre hat Landesforsten Personalkosten geltend gemacht, die die Gemeinde jedoch nicht zahlen wollte. Mitte Dezember ging der Fall vors Verwaltungsgericht in Neustadt, das Landesforsten Recht gab. Großsteinhausen hatte argumentiert, die Gemeinde habe in den zwei Jahren keine Leistungen von Landesforsten in Anspruch genommen, denn der Pächter habe ja die forstbetrieblichen Arbeiten geleistet. Das Gericht fand zwar, dass das für den Holzverkauf zutreffe, aber der staatliche Revierleiter habe weiterhin „die übrigen Revierleiteraufgaben wie Jahresplanung, Pflegemaßnahmen, Wegeunterhaltung und Naturschutz“ übernommen. Auch die Höhe der geforderten Summe gehe in Ordnung. Endgültig entschieden ist der Fall noch nicht: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat die Berufung zugelassen, wie Bürgermeister Volker Schmitt gestern auf Anfrage sagte. „Wir warten auf einen Termin“, sagte er. Wann es soweit sein könnte, konnte er nicht abschätzen. Verhandelt wird die Berufung dann am OVG. Der Stadtrat Hornbach tagt heute Abend zudem zur Brücke an der Tuchbleiche. Eine Überprüfung habe ergeben, dass hier Sanierungsbedarf herrscht, sagte Reiner Hohn. Nun wolle man ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragen. Da es sich um eine Ortsstraße handelt, muss die Stadt die Kosten übernehmen. Ob nicht nur die Straßendecke, sondern auch die Brücke an sich über die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau finanziert werden kann, sei man gerade am Klären.

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