Kreis Südwestpfalz Bestellte Ware nicht geliefert

Das Schöffengericht Pirmasens hat eine 53-jährige Frau wegen Betruges in 42 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss sie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll die Frau zusammen mit ihrem Lebensgefährten einen Internethandel mit Dekorations-Artikeln und Wohnaccessoires betrieben und dabei zwischen September 2011 und Dezember 2013 in 44 Fällen gegen Vorkasse bestellte Ware nicht geliefert, sondern mit dem Geld Verbindlichkeiten bezahlt haben. Interessant dabei: Freigesprochen wurde sie in den beiden Fällen, die zeitlich vor ihrer Gewerbeabmeldung lagen, verurteilt aber für die 42 Fälle, die passierten, als das Gewerbe auf ihren Lebensgefährten angemeldet war. Die Einzelrichterin, die einige Wochen zuvor über weitere Betrugsfälle zu urteilen hatte, hatte die 53-Jährige für die Fälle nach ihrer Gewerbeabmeldung freigesprochen und für die Fälle vorher verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Schöffengericht ging in seiner gestrigen Urteilsbegründung davon aus, dass die Angeklagte, die bis zum Schluss eisern schwieg, in den Betrieb des Internetshops involviert war und mindestens ab 2013 mit bedingtem Vorsatz handelte, dass sie die Bestellungen nicht würde ausführen können. Bis 2012 seien sie und ihr Lebensgefährte bestrebt gewesen, alles ordnungsgemäß zu machen. Aber ab Januar 2013 hätten sich die Fälle gehäuft. „Ab da kann man nicht mehr sagen, sie durften vertrauen, das alles zu schaffen“, führte der Vorsitzende Richter Mark Edrich aus. Als treibende Kraft sah das Gericht aber den Lebensgefährten der Angeklagten an, der in einem gesonderten Verfahren verfolgt werden soll. Es gebe aber keine vernünftigen Zweifel darüber, dass die Frau in die Geschäfte eingebunden gewesen sei, so Edrich. Sie sei zeitweise Inhaberin des Zwei-Mann-Betriebes gewesen, mit dem Shop sollte der gemeinsame Lebensunterhalt bestritten werden. Die Gewerbeabmeldung im September 2012 durch die Angeklagte habe keine ausschlaggebende Bedeutung. Es wäre lebensfremd anzunehmen, in der angespannten Situation hätte es keinen Austausch über die Probleme gegeben. Auch seien noch nach der Abmeldung Kundenzahlungen auf ihr Konto eingegangen. Staatsanwalt Martin Kiefer sah die Angeklagte als umfänglich überführt an. Um Betrug handele es sich auch, wenn man gesehen habe, dass man nicht würde liefern können, die Kunden aber nicht aufgeklärt und stattdessen zur Vorkasse veranlasst habe. Entscheidend sei das erhebliche Eigeninteresse der Angeklagten, da mit der Vorkasse ein erheblicher Teil des Unterhaltes beider Partner finanziert worden sei. Auch nach der formellen Ummeldung sei alles weitergelaufen wie bisher. Der Staatsanwalt sah die Rolle der 53-Jährigen in einer „untergeordneten Mittäterschaft“ und forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldauflage. „Für die Verteidigung sitzt die falsche Person auf der Anklagebank“, begann Verteidiger Wolfgang Hirth aus Karlsruhe sein Plädoyer. Hirth kritisierte, die „Leistungsstörungen“ seien nicht ausgewertet und nachermittelt worden. Nur knapp zwei Prozent der Geschäftsvorgänge hätten nicht funktioniert. Zudem habe der vernommene Polizeibeamte nie Aktivitäten der Angeklagten festgestellt, die außerdem vier Kinder und den Haushalt zu versorgen gehabt habe. „Wenn ich die Rolle der Angeklagten nicht weiß, dann muss ich davon ausgehen, dass die Angeklagte nichts damit zu tun hat“, kritisierte Hirth die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts. Durch die Abmeldung des Gewerbes Ende September 2012 habe sie sich vielmehr von dem Geschäft distanziert. Allein, dass ihr Name noch im Jahre 2013 auf dem Türschild gestanden habe, sei kein ausreichendes Indiz, dass sie noch etwas mit der Firma zu tun gehabt habe, so der Verteidiger. Er beantragte Freispruch. |arck

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