Pirmasens/Waldfischbach-Burgalben Falschgeldverkäufer wird ausgeraubt – und dann selbst verurteilt

Die Aufschrift „Porp copy“, die das Geld als Spielgeld ausweist, sei in diesem Fall nur sehr klein gewesen.
Die Aufschrift »Porp copy«, die das Geld als Spielgeld ausweist, sei in diesem Fall nur sehr klein gewesen.

Wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung in zwei Fällen hat das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 31-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.

Laut Anklage soll sich der Angeklagte im Juni 2022 mit drei Kaufinteressenten aus Baden-Württemberg auf dem Parkplatz eines Supermarktes im Landkreis Südwestpfalz getroffen haben. Die wollten ihm angeblich 500 Euro für Euro-Falschgeld im Nennwert von 13.000 Euro bezahlen. Das Falschgeld soll er sich zuvor im Internet beschafft und über die Verkaufsplattform Ebay Kleinanzeigen angeboten haben. Aber als er die Scheine in seinem Kofferraum präsentierte, soll ihn einer der Interessenten niedergeschlagen und die Falsifikate geraubt haben. In der Wohnung des 31-Jährigen stellte die Polizei Euro-Falschgeld im Nennwert von 128.500 Euro sicher.

Verteidiger Walter Höh wies darauf hin, dass der Angeklagte es als „Scheingeld“ im öffentlich zugänglichen Internet erworben und dort als „Scherzgeld“ angeboten habe. Laut Polizei sei es nicht Automaten-geeignet und mit einem Aufdruck versehen gewesen. Seinem Mandanten sei daher kein Vorsatz nachzuweisen, dass er Falschgeld verkaufen wollte. Höh plädierte auf Freispruch.

Gericht geht von minder schwerem Fall aus

Der Richter betonte hingegen, die Qualität der Scheine sei nicht so schlecht gewesen. Ihre Größe sei identisch mit echtem Geld. Der Hinweis „Prop Copy“ sei sehr klein auf der Rückseite vermerkt gewesen. Im Chat mit Interessenten habe der Mann darauf hingewiesen, dass der Unterschied zu echtem Geld „mit bloßem Auge fast nicht zu erkennen“ sei. Die Scheine seien „geeignet, Irrtümer hervorzurufen“, folgerte der Richter. Zudem wurde es als echtes Geld in Verkehr gebracht. Das Trio bezahlte einen Taxifahrer und andere Einkäufe damit.

Für die Strafbarkeit reiche es aus, dass „Eingeweihte es als echtes Geld nutzen können“, belehrte der Richter. Aus den Chats ergebe sich auch, dass er die Falsifikate über eine längere Zeit über Ebay Kleinanzeigen verkauft und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft habe. Dies wäre auch weitergegangen, wenn er nicht beraubt und deshalb zur Polizei gegangen wäre. Auch habe er davon ausgehen können, dass Käufer es vielleicht zu anderen Zwecken nutzen wollten.

Das Gericht ging jedoch von einem minder schweren Fall aus. Außerdem ist der Angeklagte nicht vorbestraft und arbeitet. Als Bewährungsauflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und erhielt einen Bewährungshelfer. Der Staatsanwalt hatte eine um einen Monat höhere Bewährungsstrafe, aber nur 150 Sozialstunden gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x