Kreis Südwestpfalz „Hätte man sie nach Dachau gebracht ...“

Wegen Beleidigung und Volksverhetzung hat das Amtsgericht Kusel gestern einen 44-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Ursprünglich sollte er 4800 Euro zahlen, aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation war die Staatsanwaltschaft aber bereit, die Höhe der Tagessätze zu reduzieren.

Den Tatvorwurf der Beleidigung – er soll im September des vergangenen Jahres einen Kunden seiner Firma unter anderem als „Dreckschwein“ und „Betrüger“ tituliert haben – räumte der Angeklagte ein. Er habe überreagiert, weil der Mann ihm noch mehr als 9000 Euro schulde, für Arbeiten, welche die Firma des Angeklagten bei dem Mann ausgeführt hatte. Und weil nicht nur dieser Kunde ihm noch viel Geld schulde, lebe er momentan von rund 200 Euro im Monat, stünden andauernd Kontopfändungen an und habe er überall Schulden, versuchte der 44-Jährige seinen Ausraster zu erklären. Er habe eingesehen, dass seine Worte falsch gewählt gewesen seien, und bot an, sich persönlich zu entschuldigen. Damit war diese Angelegenheit schnell geklärt. Anders der zweite Tatvorwurf der Volksverhetzung: Nach dem Amolauf von München im Juli 2016 hatte der Angeklagte bei Facebook einen Post abgesetzt, in dem es unter anderem hieß „...natürlich sind die Muslime...“ und „...sie wohnten aber nur in der Dachauer Straße. Hätte man sie nach Dachau gebracht, wäre vielen Menschen viel Leid erspart geblieben.“ Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass er damit das ehemalige Konzentrationslager gemeint hat. Er habe mit dieser Aussage „ganz bewusst gegen Muslime aufstacheln wollen“, führte der Staatsanwalt weiter aus. Während er sich zum Vorwurf der Beleidigung noch umfassend geäußert hatte, wollte der Beschuldigte zu diesem Thema aber lieber nichts sagen. Sein Rechtsanwalt zog aus seiner Aktentasche dann aber ein Blatt hervor, auf dem die Flüchtlingsunterkünfte in und um die Stadt Dachau herum aufgelistet waren. Drei dieser Unterkünfte befinden sich direkt in der Stadt, und diese Flüchtlingsunterkünfte habe sein Mandant gemeint – nicht etwa das Konzentrationslager, denn „das gibt es ja seit 70 Jahren nicht mehr, das würde ja keinen Sinn ergeben“, so der Rechtsanwalt. Also stellte die Verteidigung den Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Weil der Angeklagte noch unter Bewährung aus einem früheren Vergehen stand, stimmte die Staatsanwaltschaft dem nicht zu, reduzierte aber die Höhe der Tagessätze von 40 auf das Mindestmaß von zehn Euro.

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