Kreis Südwestpfalz Katzenraub erneut vor Gericht

Das Amtsgericht Pirmasens musste sich am Donnerstag nochmals mit dem Raub zweier Katzenbabys und dem versuchten Raub des Muttertieres am 19. und 20. Dezember 2015 beschäftigen (wir berichteten).

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Mark Edrich verurteilte eine 36-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchten schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Wegen versuchten schweren Raubes erhielt ein 31-jähriger Mann eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine 35-jährige Frau eine solche von sechs Monaten. Alle Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die drei müssen 200, 170 beziehungsweise 150 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage verrichten. Das Verfahren gegen eine weitere Angeklagte trennte das Gericht ab, da sie sich derzeit stationär in der Psychiatrie aufhält. Die 32-jährige Schwester der 36-Jährigen war bereits in einem früheren Verfahren vom Landgericht Zweibrücken wegen besonders schwerem Raub verurteilt worden. Das Schöffengericht hielt es für bewiesen, dass die beiden Schwestern und die Frau, deren Verfahren abgetrennt wurde, sich am Tattag zur Wohnung der beiden Geschädigten in Pirmasens begaben, um eine zugesagte Katze zu holen. Als die 38-jährige Wohnungsinhaberin öffnete, habe ihr die bereits bestrafte 32-Jährige mit einer Schreckschusspistole auf den Kopf geschlagen, wodurch sie eine Platzwunde erlitt. In der Wohnung sei es dann zu Schlägen des Trios gegen die beiden Wohnungsinhaberinnen gekommen, zwei Katzenbabys und weitere Gegenstände seien gestohlen worden. Gegen ein Uhr nachts seien die Angeklagten erneut zu der Wohnung gekommen, um die Katzenmutter zu holen. Die 32-Jährige habe der 43-jährigen Wohnungsinhaberin den Kopf mit Klebeband umwickelt und der 31-Jährige habe die zweite Wohnungsinhaberin auf den Boden gedrückt. Sie hätten die Katzenmama gesucht, aber nicht gefunden. Die beiden jüngeren Angeklagten und die bereits Verurteilte schwiegen. Die 36-Jährige sagte, sie seien nicht in böser Absicht zu den Geschädigten, sie hätten vielmehr eine Katze kaufen wollen. Die Schreckschusspistole sei ihr aus der Jackentasche gefallen, die 43-jährige Wohnungsinhaberin habe damit auf sie geschossen, worauf sie diese geschlagen habe. Die vierte Angeklagte, deren Verfahren abgetrennt wurde, habe zwei Katzen mitgenommen. Später wollten sie die Mama holen, weil die beiden Katzen noch die Muttermilch brauchten. Ihnen sei aber nicht geöffnet worden. Die 35-Jährige hätten sie zufällig auf der Straße getroffen. |arck

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