Kreis Südwestpfalz Mit Kind im Auto vor Polizei geflüchtet und beinahe Frau überfahren

Ein junger Mann ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss, mit falschen Nummernschildern und mit seiner Freundin und deren Kind im Auto flüchtete im April 2015 bei Biedershausen vor der Polizei. Dabei überfuhr er beinahe noch eine Spaziergängerin. Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den 27-Jährigen aus Landstuhl am Mittwoch zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und 1000 Euro Geldstrafe.

Eine Polizeistreife war zufällig auf ihn aufmerksam geworden und wollte ihn kontrollieren. Als der junge Mann dies bemerkte, beschleunigte er und fuhr mit hoher Geschwindigkeit nach Biedershausen hinein (wir berichteten am 29. April 2015). „Ich versuchte abzuhauen, da ich keinen Führerschein hatte und an dem Auto falsche Kennzeichen angebracht waren“, begründete der Angeklagte seine Flucht. „Sie hatten mehr Glück als Verstand“, fand der Vorsitzende Richter Stefan Pick. Eine 77-jährige Spaziergängerin aus Biedershausen konnte sich nur durch einen Sprung in den Straßengraben retten, bei dem sie unverletzt blieb. Sie war gerade auf dem Nachhauseweg, als sie das Martinshorn des verfolgenden Polizeiautos hörte. Da es immer lauter wurde, drehte sie sich um und sah den Wagen des Angeklagten „mit unglaublich hoher Geschwindigkeit“ auf sich zukommen. Das Auto kam durch die überhöhte Geschwindigkeit in der engen Ortsdurchfahrt ins Schleudern und rutschte unkontrolliert auf der Straße entlang. „Sie haben durch Ihre Fahrweise das Geschehen komplett aus der Hand gegeben“, sagte der Richter. Der Angeklagte räumte den Vorwurf ein und entschuldigte sich bei der Frau im Gerichtssaal. Sie nahm die Entschuldigung an, gab aber zu verstehen, dass sie kein Verständnis dafür hat, dass der Angeklagte seine Freundin und das Kind im Fahrzeug ebenfalls gefährdete. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter gab an, dass der Angeklagte mit zirka 70 bis 80 Stundenkilometern durch die enge und winkelige Ortsstraße in Biedershausen gefahren sei. „Wenn Kinder auf der Straße gespielt hätten oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug entgegengekommen wäre, hätten wir einen Unfall zumindest mit Schwerverletzten aufnehmen müssen“, sagte er. Der Angeklagte brachte schließlich sein Fahrzeug zum Stehen und wurde kontrolliert. Eine Blutprobe ergab, dass er auch Drogen konsumiert hatte. Gelernt hat der Angeklagte aus diesem Vorfall offenbar nichts: Im September wurde er in Wallhalben erneut am Steuer eines Autos auffällig. Bei einer Kontrolle mit anschließender Blutprobe wurde wieder Drogeneinfluss beim ihm festgestellt. Einen Führerschein konnte er immer noch nicht vorweisen. Bleibt noch das Vorstrafenregister des Angeklagten mit elf Eintragungen. Beginnend 2004 mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung und Diebstahl. In seinem Schlusswort betonte er, dass das Urteil endgültig eine Lehre für ihn war. Die Führerscheinprüfung wird der junge Mann so schnell trotzdem nicht machen: Zusätzlich zur Freiheits- und Geldstrafe darf er zwei Jahre lang keine Fahrerlaubnis beantragen. Er muss sich zudem regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden. Auf der Flucht vor der Polizei ausgerechnet nach Biederhausen hineinzufahren, ist im Übrigen keine gute Idee: Man kommt auf der anderen Seite nur noch über Feldwege heraus, weil es nur eine Zufahrtsstraße gibt. |nzg

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