Dahn Rat entscheidet über höhere Strompreise

Strompreise steigen vielerorts ab Januar.
Strompreise steigen vielerorts ab Januar.

Ab Januar 2023 werden wahrscheinlich auch die Stromkunden der Dahner Verbandsgemeindewerke tiefer in die Tasche greifen. Dabei sollen die Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung erstmals stärker ansteigen als Sondertarife für jene Kunden, die in der Regel längere Vertragsbindungen eingehen.

Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass der Verbandsgemeinderat am Donnerstag den Vorschlag der Werke annimmt. Etwa für Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 4500 Kilowattstunden (kWh) im Tarif Felsenland-Privat würde danach der Brutto-Verbrauchspreis von 36,32 auf 40,78 Cent steigen. Eine Erhöhung um über zwölf Prozent innerhalb eines halben Jahres. In der Grund- und Ersatzversorgung soll der Preis von 37,93 auf 46,26 Cent steigen, über 20 Prozent mehr.

Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2500 kWh haben die Werke eine Mehrbelastung von brutto 11,15 Euro pro Abschlag im Bereich Sondertarif berechnet; in der Grundversorgung bezahlt der Kunde mit gleichem Verbrauch 20,83 Euro mehr pro Abschlag. Insgesamt gibt es zehn Abschläge im Jahr.

Höheres Risiko bei kurzfristigem Stromeinkauf

Dass die Grundversorgung nun deutlich stärker verteuert wird, begründet die Werkleitung mit dem erhöhten Kostenrisiko durch neue Kunden, die von teureren oder gekündigten Verträgen wechselten oder zum Grundversorger zurückkehrten. Denn deren Strombezugsmenge müssen die Werke kurzfristig auf dem Strommarkt einkaufen, was teurer ist als längerfristig angelegter Bezug. Mit dem höheren Preis für Neukunden wollen die Werke also ihr eigenes Preisrisiko begrenzen.

Strompreisbremse soll für Milderung sorgen

Für den Preisanstieg sorgen neben höheren Netzentgelten und Umlagen auch hohe Beschaffungspreise für Strom. Dies trifft alle Anbieter, weswegen sich wechselwillige Kunden auf jeden Fall die Bedingungen von Konkurrenten genau ansehen sollten. Bei Preiserhöhungen können Stromkunden ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Die vom Bund geplante Strompreisbremse ab Januar 2023 könnte für Abmilderung sorgen. Der Strompreis für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll damit für einen Großteil des Verbrauchs bei 40 Cent/kWh gedeckelt werden. Kommt diese Regelung, dann würden Versorger Kunden maximal diesen Betrag in Rechnung stellen; den Rest würden sie über den Bund abrechnen.

x