Südwestpfalz Resolution der VG Pirmasens-Land: Welche Auswirkungen das neue Finanzausgleichsgesetz hat

 Aus Protest gegen die Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz haben Gemeinderat und Ortsbürgermeister in Freisbach (Kreis Germersheim)
Aus Protest gegen die Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz haben Gemeinderat und Ortsbürgermeister in Freisbach (Kreis Germersheim) ihren Rücktritt erklärt.

Der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land hat eine Resolution verabschiedet, um darauf aufmerksam zu machen, dass viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Sie skizziert, was das neue Landesfinanzausgleichsgesetz für Auswirkungen auf die Gemeinden hat.

Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 sei das Land dazu angehalten gewesen, das Landesfinanzausgleichsgesetz zu überarbeiten. Um dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gerecht zu werden, habe bei den finanziellen Zuweisungen an die Kommunen die sogenannte Bedarfsorientierung beachtet werden müssen. Es galt also darzustellen, welche Pflicht- und freiwilligen Aufgaben eine Kommune hat und welche Mindestfinanzausstattung notwendig ist, damit diese nachhaltig erfüllt werden können.

Neben der Neufassung des Finanzsystems enthalte das zum 1. Januar in Kraft getretene Gesetz auch eine Anpassung der Nivellierungssätze. Diese orientierten sich dabei am Bundesniveau und nicht etwa an den tatsächlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz. Dies führe dazu, dass die unterschiedliche Leistungskraft großer und kleiner Kommunen keine Berücksichtigung findet. Überdies zwinge die Anhebung der Nivellierungssätze die Ortsgemeinden in Krisenzeiten faktisch dazu, Bürger und Wirtschaft mit Steuererhöhungen zu belasten.

Wenn eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz ihre Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht an diese Nivellierungssätze im Landesfinanzausgleichsgesetz anpasse und die bestehenden Hebesätze nicht entsprechend erhöhe, werde sie bei der Berechnung der Umlage dennoch so gestellt, als ob die Gemeinde Ihre Hebesätze an die Nivellierungssätze angepasst hätte. Dies bedeute, dass die Gemeinde muss Geld abführen müsse, das sie zuvor nicht eingenommen hat. Dies führe zu erheblichen finanziellen Nachteilen in den Ortsgemeinden und habe große Auswirkungen für zukünftige Projekte in der Gemeinde.

Falls die Gemeinde dem Willen des Gesetzgebers nicht folge und ihre Hebesätze nicht entsprechend erhöhe, darf sie nach den keine Kredite für notwendige Bau- und Investitionsvorhaben aufnehmen. Dies führe letztendlich dazu, dass viele Maßnahmen in den Ortsgemeinden nicht mehr durchführbar wären. Um weiter handlungsfähig zu blieben, hätten viele Ortsgemeinden in der Südwestpfalz trotz großem Unmut die Mehrbelastung ihrer Bürger beschlossen und die Grund- und Gewerbesteuer auf die neuen Nivellierungssätze und darüber hinaus angehoben. Den Gemeinden seien die Hände gebunden und angesichts dieser Aussichtslosigkeit spielten viele kommunale Ehrenamtsträger mit dem Gedanken, sich von ihrem Ehrenamt zu verabschieden. Zudem würden sich auch weniger Leute sich politisch engagieren wollen.

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