Kreis Südwestpfalz Wahlleiter: Lethen und Schwarz dürfen nicht

«Riedelberg.» Wer möchte Wahlleiter in Riedelberg werden? Da sowohl der amtierende Ortsbürgermeister Peter Lethen als auch der Beigeordnete Christian Schwarz Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 26. Mai eingereicht haben, muss der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung einen Wahlleiter und einen stellvertretenden Wahlleiter wählen.

Wahlleiter kraft Gesetz ist beim Wiederantritt des Ortsbürgermeisters zur Wahl der erste Ortsbeigeordnete. Der zweite Beigeordnete wäre stellvertretender Wahlleiter. Da der Beigeordnete Christian Schwarz den Hut in den Ring geworfen hat, fällt er als Wahlleiter aus. Einen weiteren Beigeordneten gibt es in der kleinen Gemeinde nicht. Das heißt, der Ortsgemeinderat hat zwei Personen für die Kommunalwahl zu wählen, die die Wahl durchführen. Laut Kommunalwahlgesetz kann gewählt werden, wer im Wahlgebiet wahlberechtigt oder Beamter oder Beschäftigter der Gemeinde oder Verbandsgemeinde ist, in deren Gebiet die Wahl stattfindet. Falls keine Kandidaten Zuspruch erhalten, werde Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker Wahlleiter, erklärte sein Büroleiter Karl-Heinz Brügel auf Nachfrage. Sein Chef könne jemanden bestimmen. Der Rat hat außerdem den Nachtragshaushalt für das Jahr 2019 zu beschließen. Neu aufgenommen sind 30 000 Euro für die Sanierung von Steinhauser Weg, Fabrik-, Ring- und Kirchstraße. Damit soll zumindest die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Ein Ingenieurbüro hatte folgende Sanierungskosten ermittelt: Steinhauser Weg 28 000 Euro, Fabrikstraße 37 000 Euro, Ringstraße 55 000 Euro und Kirchstraße 19 000 Euro. Ferner stehen im Plan 4000 Euro für den barrierefreien Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus sowie 14 000 Euro Zuschuss für die Sanierung des Kirchendachs. „Für den barrierefreien Zugang muss der Rat einen Grundsatzbeschluss fassen. Dann können wir loslegen“, sagte Lethen gegenüber der RHEINPFALZ. Zum x-ten Mal äußerte er die Hoffnung, dass die Räte einem Zuschuss für das Kirchendach endlich zustimmen.

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