Landau Dachgaube: Teurer Verstoß gegen Bauordnung

Teuer bezahlt hat es ein Godramsteiner Ehepaar, dass es nicht auf eine Baugenehmigung warten wollte. Anstelle des knapp 170 Euro teuren Freigabebescheids ist es vom Amtsgericht Landau jetzt zu einem Bußgeld in Höhe von 550 Euro verurteilt worden (Aktenzeichen 2 OWi 7291 Js12412/15).

Der selbst verschuldete Schaden wiegt aber noch viel schwerer: Aufgrund einer monatelangen Baueinstellung durch die Stadtverwaltung seien ihnen mindestens 10.000 Euro Schaden entstanden, unter anderem durch Mietausfälle und Gerüstkosten. „Das war uns wirklich eine Lehre“, versicherte der Ehemann. Das Ehepaar hatte im Baubürgerbüro vorgesprochen, die dort geforderten Unterschriften von Nachbarn eingeholt und auch die nötigen Abstandsflächen eingehalten, dann aber ohne Genehmigung mit dem Aufsetzen einer Gaube begonnen. Das hatte ein unbeteiligter Nachbar gemeldet und ein Baukontrolleur der Verwaltung hatte im Januar 2015 den Bau eingestellt. Die Bauverwaltung hatte der abschreckenden Wirkung wegen und wegen Vorsatzes ein Bußgeld von 900 Euro verhängt. Die Richterin reduzierte auf 550 Euro und die Verfahrenskosten, weil die Bauherren die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt und bereits erhebliche Verluste erlitten hatten. (boe)

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