Landau Fachmarktzentrum Rohrbach: Etappensieg für Kreis

In Rohrbach darf weitergebaut werden. Der Rechtsstreit um das Fachmarktzentrum ist aber noch nicht beendet.
In Rohrbach darf weitergebaut werden. Der Rechtsstreit um das Fachmarktzentrum ist aber noch nicht beendet.

Das Verwaltungsgericht in Neustadt hat den Eilantrag der Stadt Landau gegen das Projekt abgewiesen.

Das heißt nur, dass zunächst weitergebaut werden darf. Es ist aber noch keine Entscheidung darüber, ob ein großflächiger Modepark Röther zulässig ist. Die Stadt Landau hat mit ihrem Eilantrag gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 zum Umbau des seit mehr als 50 Jahren bestehenden Fachmarktzentrums in Rohrbach keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat gestern den Antrag auf einen Baustopp als unzulässig abgelehnt (Aktenzeichen 5 L 183/17.NW). Wie berichtet, wollte die Stadt erreichen, dass der Bauherr mit dem Umbau und der Erweiterung des ehemaligen Real-Marktes sowie der Neuordnung der Stellplätze nicht fortfahren darf. In der Baugenehmigung war es um eine Gesamtverkaufsfläche von 9450 Quadratmeter gegangen, von denen 6187 Quadratmeter auf Modepark Röther entfallen sollten. Diese Pläne hatte der Bauherr im vergangenen März jedoch abgewandelt. Das Bauamt hatte im April eine abgeänderte Baugenehmigung erteilt. Sie sieht eine Verkleinerung der Gesamtverkaufsfläche auf 8481 Quadratmeter vor, davon 5023 für Modepark Röther. Die erforderliche Zahl der Stellplätze verringerte sich von 637 auf 566. Ein in den ursprünglichen Plänen noch enthaltener südwestlicher Erweiterungsbau mit rund 1000 Quadratmetern Verkaufsfläche ist zugunsten einer Grünfläche entfallen. Alle neuen Maße entsprechen laut Verwaltungsgericht Neustadt weitgehend dem, was bereits in einem Bauvorbescheid vom 26. Januar 2016 gestanden hatte, gegen den die Stadt Landau im Februar 2017 noch nachträglich Widerspruch erhoben hat. Außerdem hatte Landau rechtzeitig Widerspruch gegen die Änderungsbaugenehmigung erhoben. Das Verwaltungsgericht befand nun, dass ein Widerspruch gegen die ursprüngliche Baugenehmigung und auch ein Baustopp nicht mehr sinnvoll sind, weil diese Baugenehmigung überholt ist. Weil die Stadt ihren Antrag jedoch nicht geändert oder erweitert habe, habe das Gericht die aufgeworfenen Sachfragen gar nicht erst prüfen können, insbesondere die Frage, ob das interkommunale Abstimmungsgebot nach Paragraf 2, Absatz 2 des Baugesetzbuches verletzt worden sei. Anders ausgedrückt: ob der Kreis Südliche Weinstraße die Stadt Landau hätte einbinden müssen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen. Landau liege bisher nur die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes vor, noch nicht der Beschluss selbst, sagte Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) gestern auf Anfrage. Das Verwaltungsgericht habe bisher allein formal entschieden, noch ohne Prüfung der zugrundeliegenden inhaltlichen Fragen. Weil der Fall von grundlegender Bedeutung nicht nur für die Landauer, sondern auch für andere Innenstädte sei, werde die Stadt weiter gegen die Baugenehmigung vorgehen. Das könne im Hauptsacheverfahren oder vor dem OVG sein. Er sei zwar dankbar, dass die ursprünglichen Dimensionen des Bauvorhabens eingedämmt worden seien, „aber bei Weitem nicht genug“. Thomas Hirsch wiederholte, dass niemand etwas gegen Nahversorgung für Rohrbach habe; hier gehe es aber um Dimensionen, die weit darüber hinausgingen. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist formal-juristisch gesehen für die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein Erfolg“, sagte Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ. In der Sache, inhaltlich, bleibe das Wesentliche offen. Das Gericht gebe nämlich keinen Hinweis, ob es die Baugenehmigung(en) der Kreisverwaltung für rechtmäßig halte. „Das Gericht hält den Eilantrag der Stadt wegen Entfallens des Rechtsschutzinteresses für unzulässig“, sagte Riedmaier. Rohrbachs Ortsbürgermeister Peter Feser (CDU) ist erleichtert. „Die Entscheidung ist ein Punktsieg“, sagte er. Es müsse jedoch abgewartet werden, was die Stadt mache. Es sei eben kein inhaltliches Urteil, aber dennoch eine Klatsche. Das Vorgehen der Anwälte der Stadt sei fehlerhaft gewesen, weil sie in ihrem Antrag nicht darauf eingegangen seien, dass Röther bei der Verkaufsfläche von rund 6000 auf etwa 5000 Quadratmeter zurückgegangen sei. „Der Baustopp ist erst mal vom Tisch.“ Investor Michael Röther stimmte das Urteil gestern positiv. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Er und seine Anwälte seien immer zuversichtlich gewesen, dass ihr Anliegen legitim sei. „Das haben wir mehrmals betont“, sagte Röther. „Ich freue mich riesig für Rohrbach, aber wir müssen jetzt erst mal abwarten“, betonte Hedi Braun (parteilos), Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Herxheim, zu der die Ortsgemeinde Rohrbach gehört. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

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