SÜdpfalz Trinkwasser muss in zwei Gemeinden wegen Verkeimung abgekocht werden

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Bei einer routinemäßigen Beprobung haben die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern eine Grenzwertüberschreitung mit mikrobiologischen Parametern im Trinkwasser im Versorgungsbereich der Gemeinden Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach festgestellt. Das Gesundheitsamt Landau-SÜW hat daraufhin ein Abkochgebot in den beiden Gemeinden veranlasst, wie es am Mittwoch mitgeteilt hat. Was bedeutet das für die Bewohner?

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser einmal kurz kräftig sprudelnd aufgekocht werden. Dies gilt auch für Wasser, das zum Waschen von Lebensmitteln, für medizinische Zwecke wie Wundreinigung, den Geschirrabwasch per Hand oder Zähneputzen gebraucht wird. Kein Abkochen ist nötig für eine allgemeine Reinigung, die Toilettenspülung, den Geschirrspüler, Duschen oder Wäschewaschen mit der Maschine. Empfehlenswert ist es, bis zur vollständigen Beseitigung der Verunreinigung zum Trinken und als Säuglingsnahrung Mineralwasser zu verwenden.

Wasser wird gechlort

Zudem hat das Gesundheitsamt eine Chlorung des Trinkwassers veranlasst. Die VG-Werke kontrollieren währenddessen die Trinkwasserqualität, sie spülen und chloren das Ortsnetz. Das Abkochgebot ist so lange notwendig, bis die Verkeimung beseitigt ist. Die Öffentlichkeit wird darüber informiert. Bei den mikrobiologischen Parametern handelt es sich um Keime fäkalen Ursprungs, eine in der Natur weit verbreitende Keimart. Bei Fragen können sich Bürger an die Werke unter Telefon 0172 8748603 wenden.

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