Kommentar Verstoß gegen Wahlgesetz: Jürgen Doll riskiert viel

Jürgen Doll
Jürgen Doll

Zwei Wochen vor der Wahl brüstet sich der Queichheimer Ortsvorsteher Jürgen Doll auf einem Flugblatt mit „seinen“ Erfolgen der letzten Jahre. Das darf er in dieser Form nicht.

Dass Queichheims Ortsvorsteher Jürgen Doll das Unschuldslamm mimt und die gesetzlichen Vorgaben nicht gekannt haben will, ist ihm nicht abzunehmen. Er weiß, was er tut. Seit 20 Jahren steht Doll an der Spitze der Ortsgemeinde, tritt jetzt zum fünften Mal an. Kommunalpolitik macht der 70-Jährige sogar noch länger.

Erst recht ins Grübeln kommt, wer weiß, dass der CDU-Mann ehemaliger Vollstreckungsbeamter der Stadt Speyer mit jahrzehntelanger Berufserfahrung ist. Er hat sogar Schulungen gegeben. Doll weiß, was Fristen und Paragrafen sind.

Er habe lediglich auf die für Queichheim wichtigen Entwicklungen der jüngsten Zeit aufmerksam machen wollen, bringt er als Rechtfertigung vor. Abgesehen davon, dass Doll 40 Nistkästen aufgehängt hat, erfährt der Betrachter plakativ von drei Spatenstichen in den letzten Jahren und von zwei bevorstehenden Ereignissen. Auch die Erweiterung des Gewerbegebiets D12 schreibt sich Doll auf die Fahne, ein städtisches Vorzeigeobjekt. Das Blatt hat ganz stark werbenden Charakter, ist auf Doll und die Wahl zugeschnitten. Vom Ortsbeirat ist keine Rede. Doll riskiert mit seiner Vorgehensweise, dass jemand daran Anstoß nehmen und die Wahl anfechten könnte. Ein gewagtes Spiel. Dann müssten im äußersten Fall die Stadtrats-, die Ortsbeirats- und die Ortsvorsteherwahlen wiederholt werden. Und Doll wäre der Buh-Mann. Ob er das auch bedacht hat?

Vollstreckungsbeamte müssten starke Nerven und ein dickes Fell gegen Beschimpfungen haben, hat Jürgen Doll einmal gesagt, als er noch im Beruf stand. Ob die Wahl unangefochten über die Bühne gehen wird, hat der Queichheimer jedenfalls nicht mehr in der Hand.

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