Ludwigshafen Awo fordert neben Heizkostenzuschuss weitere Entlastungen

Holger Scharff
Holger Scharff

Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Ludwigshafen begrüßt den im Berliner Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte – fordert aber weitergehende Entlastungen, wie Holger Scharff als Stadtkreisvorsitzender und Vizepräsident im Bezirksverband Pfalz betont: „Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mietern helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig ankommt.“ Unklar sei bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch sei die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngelds bisher nicht nachvollziehbar. „Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren eine Klärung. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“ Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

„Kurzfristige Teillösung“

Für die Awo handelt es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung. Neben den Heizkosten würden aktuell auch die Stromkosten massiv ansteigen. Das treffe Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es kurzfristiger und unbürokratischer Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Scharff. „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

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