Ludwigshafen Behindertenbeirat begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderungen neu zu treffen. Die Vorsitzenden des Ludwigshafener Behindertenbeirats, Andreas Massion und Holger Scharff, begrüßen diese „Feinjustierung“.

Wenn die Belastungsgrenze in den Krankenhäusern ansteige, dürfe es „keine Panikmache oder Vortriage“ geben, betont Massion. Im Grundgesetz stehe: Menschen dürften wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Das gelte auch während einer Pandemie. „Es darf auf keinen Fall passieren, dass Menschen in einer Notsituation pauschal aufgrund eines Merkmals nicht oder schlechter behandelt werden“, sagt er.

Appell: Impfangebote wahrnehmen

Scharff und Massion appellieren in diesem Zusammenhang erneut an die Bevölkerung, die Impfangebote wahrzunehmen und damit den Druck aus der Pandemiewelle herauszunehmen. Panikmache sei mit Sicherheit nicht zielführend, aber gesetzliche Leitplanken seien in der aktuellen Lage im Zweifelsfall hilfreich, bilanzieren sie.

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