Ludwigshafen Telefonanbieter: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Die Auswahl des Telefonanbieters will sorgfältig abgewogen sein.
Die Auswahl des Telefonanbieters will sorgfältig abgewogen sein.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, einem Telekommunikationsanbieter in die Falle zu gehen, der eine Namensähnlichkeit mit der Deutschen Telekom aufweist. Ein voreiliger Vertragswechsel, den dieser geschickt kaschiert, könnte fatale Folgen haben.

„Bei der Verbraucherzentrale Ludwigshafen melden sich aktuell etliche Betroffene, die ihren Irrtum erst nach Auftragsvergabe bemerkten und den Vertrag widerrufen wollen“, berichtet Tamina Barth, Leiterin und Telekommunikationsexpertin der Zentrale mit Sitz in der Wredestraße.

Der Hintergrund: Eine Firma „1N Telecom GmbH“ aus Düsseldorf wirbt derzeit gezielt für kostenlose Anrufe in die Mobilfunknetze. Entsprechende Briefe sind persönlich adressiert, die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom ist im Betreff aufgeführt. Sie enthalten eine vollständig ausgefüllte Vertragszusammenfassung, eine Widerrufsbelehrung sowie einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Telefonnummer irrtümlich übertragen

„Aufgrund der Namensähnlichkeit von 1N Telecom und Deutsche Telekom im Schreiben nahmen Betroffene an, es handele sich lediglich um eine Änderung ihres laufenden Vertrags und haben das Dokument unterschrieben“, berichtet Barth aus Gesprächen mit Geschädigten. Der Satz „Ferner kündige ich hiermit meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und beauftrage die Mitnahme (Portierung) meiner Rufnummer“ finde sich hingegen nicht im Anschreiben, sondern erst im Auftragsformular. Ihren Irrtum bemerkten Betroffene mitunter erst nach der Auftragsvergabe, ein Teil von ihnen sucht bei der Verbraucherberatung Hilfe, um der Vertragsfalle noch zu entkommen.

Diese erinnert daran, dass ungewollte Verträge binnen 14 Tagen nach Annahme des Angebots grundsätzlich widerrufen werden können. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, das Formular per Einschreiben und Rückschein zu senden. Im speziellen Fall von Telefonverträgen macht ein Widerruf jedoch den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme nicht rückgängig. Dieser sollte beim alten Anbieter erst dann storniert werden, wenn der Vertrag bei 1N Telecom wirksam widerrufen worden ist. Ansonsten könnte es zu einer Schadensersatzforderung kommen, warnt Barth.

Noch Fragen?

Telefonische Erstberatung der Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 06131 2848120. Eine Beratung und Unterstützung bietet auch die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Ludwigshafen, Wredestraße 33, 67059 Ludwigshafen. Eine Terminvereinbarung ist im Netz unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp möglich.

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