Ludwigshafen Weiterhin zu viel Einweggeschirr

Mehrwegverpackungen werden bisher nur in wenigen Restaurants und Cafés angeboten.
Mehrwegverpackungen werden bisher nur in wenigen Restaurants und Cafés angeboten.

Die Verbraucherzentrale registriert Verstöße bei Umgang mit Mehrwegverpackungen. In Ludwigshafen halten sich nicht alle Betriebe an die gesetzliche Auflage, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer landesweiten Stichprobe in 76 Supermärkten, Restaurants, Cafés, Kinos und Tankstellen im Mai. Seit Jahresbeginn dürfen laut Verpackungsgesetz Lebensmittel zum Mitnehmen nicht mehr in Wegwerfgeschirr verkauft werden. Einige der geprüften Betriebe böten gar keine wiederverwendbaren Verpackungen an, bei anderen müssten solche Behältnisse gekauft werden. Auch bekannte Kaffeehaus- und Bäckereiketten kämen ihrer Pflicht nicht nach, monieren die Verbraucherschützer.

Von den Verweigerern kam jeder dritte der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht überhaupt nicht nach. Die meisten Betriebe nutzten ein betriebseigenes Mehrwegsystem, so die Beobachtung von Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. „Wer sein Pfand zurückhaben möchte, muss das Gefäß im gleichen Betrieb zurückgeben. Einheitliche Systeme wären deutlich verbraucherfreundlicher.“ Nur etwa jeder zweite überprüfte Betrieb erfülle die vorgeschriebene Informationspflicht durch einen gut sichtbaren und deutlich lesbaren Hinweis.

Bisher kaum Kontrollen

Auch große Ketten, die bislang keine Mehrwegsysteme anbieten, müssten sich ihrer Verantwortung für Umweltschutz stellen und verbraucherfreundliche Optionen anbieten. Kontrollen durch die Stadtverwaltung finden nach der Erhebung der Verbraucherzentrale bislang kaum statt. Verstöße würden unterschiedlich geahndet. Ausnahmen sieht das Verpackungsgesetz nur für kleine Betriebe vor. Werden Speisen ausschließlich in Verpackungen aus Papier, Karton oder Alufolie verkauft, sind Betriebe von der Mehrwegangebotspflicht befreit.

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