Neustadt Eternitplatten in der Natur entsorgt

Lag auch gestern noch: der illegale Abfall im Ordenswald.
Lag auch gestern noch: der illegale Abfall im Ordenswald.

Eine illegale Müllablagerung im Naturschutzgebiet zwischen Mußbach und dem Soldatenweiher beschäftigt die Umweltabteilung der Stadtverwaltung. Seit Anfang April ist dort am Naturschutzgebiet Rehbach-Langwiesen nicht nur Sperrmüll abgelagert, sondern auch asbesthaltiges Material in Form von zersplitterten Eternitplatten.

Diese liegen offen auf dem Grasboden, daneben befindet sich ein spezieller Müllsack für Asbestbauschutt. „Der Vorgang wurde in der ersten Aprilhälfte gemeldet, die Umweltkripo wurde eingeschaltet“, teilt Thomas Baldermann, Leiter der Umweltabteilung, auf Anfrage mit. Er betont, dass es sich dabei um gefährlichen Abfall handele und dies nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch ein Straftatbestand sei. Vor Ort war dann auch ein mutmaßlicher Täter ausgemacht worden, die polizeilichen Ermittlungen dazu laufen aber noch. Der Verdächtige war schriftlich aufgefordert worden, den Eternitmüll bis zum vergangenen Freitag zu entsorgen. „Das ist nicht fristgerecht geschehen, daher wird die Stadt den Müll entfernen. Sollte der Müll nach den Ergebnissen der Kriminalpolizei dem Verdächtigen zugeordnet werden können, muss dieser die Kosten tragen“, erklärt Baldermann. Dass der asbesthaltige Müll nicht schneller entfernt wurde, liegt laut Baldermann daran, dass keine akute Gefahr bestanden habe. Das Einatmen von freigesetzten Eternitfasern könne zwar gesundheitliche Auswirkungen haben. Weil aber in dem Gebiet wenig Menschen unterwegs seien, sei keine sofortige Beseitigung notwendig gewesen. Auch die Weidetiere des angrenzenden Landwirts wären aufgrund der aktuellen Witterung keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt gewesen, zumal es sich nicht um frischen Bruch gehandelt habe, so Baldermann. Er bittet um Verständnis, dass die Müllablagerung in diesem Fall auch zwei bis drei Wochen vor Ort verbleibt: „Wilder Müll ist in Neustadt ein weit verbreitetes Phänomen. In den seltenen Fällen, in denen ein Verursacher ermittelt werden kann, ist dieser verpflichtet, den Müll zu entsorgen. Wird der illegale Müll allerdings sofort von der Verwaltung entfernt, führt das erfahrungsgemäß nicht zu einer Besserung. Sondern dazu, dass die Verursacher einen Anreiz erhalten, erneut Müll zu entsorgen, wenn sie auf eine rasche Abfuhr vertrauen können.“ Kommentar

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