Neustadt Freie Fahrt für schwere Brummer

Die neue Beschilderung soll darauf hinweisen, dass es recht eng zugeht auf der Totenkopfstraße.
Die neue Beschilderung soll darauf hinweisen, dass es recht eng zugeht auf der Totenkopfstraße.

Warum, wann und auf wessen Veranlassung eine Beschränkung auf 1,5 Tonnen für die durch das Gebiet der Landkreise Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim verlaufende L 514 (Totenkopfstraße) angeordnet und ein Schild aufgestellt worden sei, sei nicht mehr zu klären, teilen Anna-Carina Hagenkötter, Sprecherin der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, und Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung Bad Dürkheim auf Anfrage mit. Das Schild stehe „seit mehr als 30 Jahren“, so Hagenkötter. Die Tonnagebeschränkung sei aber eigentlich gar nicht zulässig, so Müller und Hagenkötter. Denn ein Verbot, dass Fahrzeuge ab einem bestimmten Gewicht eine Straße nicht benutzen dürften, könne nur dann angeordnet werden, wenn es dafür „bauliche Gründe“ gebe, beispielsweise die Straße Schäden habe oder der Untergrund schlecht sei. Das sei bei der Totenkopfstraße, die durch den Wald führe und streckenweise eine Breite von weniger als vier Metern habe, nicht der Fall. Auch nicht bei der L 515 in Richtung Maikammer, bei der die Tonnagebeschränkung ebenfalls aufgehoben wurde. Wie Hagenkötter auf Anfrage mitteilt, waren Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße der Grund, warum die Tonnagebeschränkung aufgehoben worden ist. Autofahrer hätten „moniert, dass sie mit ihrem Pkw die landschaftlich reizvolle Strecke nicht befahren können, ohne gegen die bestehende Beschilderung zu verstoßen“. Hagenkötter und Müller verweisen darauf, dass inzwischen „fast jeder Mittelklassewagen mehr als 1,5 Tonnen“ wiege, zudem seien auch SUVs, Kleintransporter und Wohnmobile von dem Verbot betroffen gewesen. Nach Angaben von Hagenkötter und Müller wurde die Beschränkung in Absprache der Verkehrsexperten der Kreisverwaltungen SÜW und DÜW sowie der Polizei und des Landesbetriebs Mobilität (LBM) aufgehoben. Die Anordnung sei von den Kreisverwaltungen ausgegangen, sagt dagegen Manfred Borell, stellvertretender Leiter des LBM in Speyer. Der LBM habe lediglich aufgrund einer Aufforderung der Kreisverwaltung SÜW das Schild entfernt. Ganz und gar nicht einverstanden mit der Änderung sind der Elmsteiner Wilfried Müller und weitere Elmsteiner Bürger. „Da kann jetzt der gesamte Schwerlastverkehr fahren“, sagt Müller. Bei einer Begegnung an den teils sehr engen Stellen im Wald komme ein schon ein Auto an einem Lkw nicht vorbei und noch viel mehr Probleme gebe es, wenn zwei Lkw auf der L 514 aufeinander treffen. Zu einem Schildbürgerstreich werde das Ganze dadurch, dass am Beginn der Totenkopfstraße in Höhe des Forsthauses Breitenstein ein Schild mit dem Hinweis „Bankette nicht befahrbar“ steht. „Wie soll man denn da ausweichen“, fragt Müller. In einem Brief an den Bad Dürkheimer Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) verweist ein Elmsteiner Bürger darauf, dass es sich bei der Totenkopfstraße um eine „sehr, sehr schmale und kurvenreiche“, von Touristen gern benutzte Straße handle. Für die Touristen sei es ein Weg in den „schönen, ruhigen, naturbelassenen Pfälzerwald“. Auch seien viele Radfahrer auf der Straße unterwegs. Die würden durch Lkw gefährdet und mit der Ruhe und der Natur sei es vorbei, wenn Schwerlastverkehr über die Totenkopfstraße fahre. Zudem führe die Straße durch ein Wasserschutzgebiet. „Wir gehen nicht davon aus, dass es durch die neue Beschilderung zu einer Zunahme des Verkehrs auf der L 514 kommen wird. Die Strecke kann weder als sinnvolle Ausweichstrecke für Mautflüchtlinge noch als Abkürzung genutzt werden“, so Hagenkötter. Ebenso äußert sich die Kreisverwaltung DÜW: „Es ist generell nicht davon auszugehen, dass ... eine Erhöhung der Frequentierung zu erwarten ist“, schreibt Ihlenfeld. Auch eine höhere Tonnagebegrenzung, etwa auf 3,5 Tonnen, wäre „nicht zielführend“, so Hagenkötter. Auch von einer Breitenbegrenzung für Fahrzeuge, die auf der Totenkopfstraße fahren, habe man abgesehen, da diese keinen Sinn hätte, so Hagenkötter und Müller. Denn viele Pkw seien inzwischen recht breit und dürften dann ebenfalls nicht auf dieser Straße fahren. Zudem müssten Ausnahmen für Holz- und Forstfahrzeuge, Busse sowie Anlieger gestattet werden. Was letztendlich dazu führen würde, dass viele eine solche Breitenbeschränkung ohnehin nicht beachten würden. Stattdessen habe man sich entschieden, eine sogenannte Warnbeschilderung anzubringen, es ist dies ein durch zwei Klammern symbolisierter Hinweis auf eine schmale Straße. „Durch die Warnbeschilderung wird jeder Verkehrsteilnehmer, der die Strecke befahren möchte, darauf hingewiesen, dass es im Begegnungsverkehr zu Problemen kommen kann“, so Hagenkötter.

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