Neustadt Gaffer verhöhnen Polizei

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Der Unfall ereignete sich am frühen Sonntagabend gegen 18.30 Uhr: Aus bisher ungeklärter Ursache stießen in Höhe der Kreuzung Saarland-/Pestalozzistraße ein blauer Mitsubishi und eine Straßenbahn zusammen. Wie die Polizei weiter berichtet, erlitt der 30-jährige Autofahrer aus Ludwigshafen bei dem Crash verschiedene Prellungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Auch die hochschwangere 24-jährige Beifahrerin wurde vorsorglich in eine Klinik transportiert. Die Frau und ihr Baby haben den Unfall aber offenbar unversehrt überstanden, wie Polizeisprecher Michael Baron gestern berichtete. Auch die Insassen der Straßenbahn blieben unverletzt. Der 30-Jährige und seine Begleiterin waren nach den ersten Erkenntnissen der Polizei mit ihrem Wagen stadtauswärts in Richtung Mundenheim unterwegs. Auf Höhe der Pestalozzistraße kam das Auto aus bislang ungeklärten Gründen nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der parallel fahrenden Straßenbahn. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf über 10.000 Euro. Als zwei Streifenwagen zur Unfallaufnahme auf der vierspurigen Hauptverkehrsader eintrafen, hatten bereits einige Passanten den beiden Opfern Erste Hilfe geleistet, schilderte Baron die Szene nach dem Unglück. Gleichzeitig seien aber auch etliche Gaffer damit beschäftigt gewesen, Fotos zu schießen und zu filmen. Sie hätten durch ihr Verhalten die polizeiliche Unfallaufnahme und den Einsatz der Rettungskräfte erheblich behindert. Ein Polizeibeamter forderte jene Gaffer zweimal auf, ihr Treiben zu unterlassen, erläuterte Baron. Schließlich habe der Kollege die sensationslüsternen Beobachter angeschrien, damit sie sich endlich von der Unfallstelle entfernen und die Einsatzkräfte ihre Arbeit machen lassen. Die Gaffer hätten diese Aufforderung mit Gelächter quittiert und den Beamten verhöhnt. Zwei Gaffer seien sogar aggressiv geworden. „Das war reine Sensationsgier“, so Baron. Über die rechtlichen Hintergründe sagt der Polizeisprecher: „Die Unfallopfer können Schadensersatzansprüche stellen, wenn zum Beispiel im Internet Bilder von ihnen veröffentlicht werden, ohne dass sie ihre Zustimmung dafür erteilt haben.“ Außerdem regele das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes das Verhalten der Bevölkerung bei Hilfseinsätzen oder Übungen. Zuwiderhandlungen könnten mit bis zu 5000 Euro belegt werden, sagte Baron. Derzeit werde über ein sogenanntes Anti-Gaffer-Gesetz diskutiert. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die sowohl den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Angaben dazu machen können, als auch Beobachter, die helfen können, die Gaffer zu identifizieren.

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