Neustadt Luisenpark: Tiere sollen weiter gehalten werden

Mannheim. Dieser Tage sollen in den Etatberatungen für die Jahre 2016/2017 auch die Weichen für die Zukunft von Luisen- und Herzogenriedpark gestellt. Weil die Stadt Mannheim sparen muss, stehen alle freiwilligen Ausgaben auf dem Prüfstand. Es kursierten Befürchtungen, die Tierhaltung in den Parks solle aufgegeben werden.

Schon im Vorfeld hat die CDU Position bezogen. Abstriche an den Stadtparks will sie keinesfalls hinnehmen. Vielmehr will die CDU-Fraktion zu der schon genehmigten Million Euro für die Sanierung weitere zwei Millionen zur Verfügung stellen. Der Sanierungsstau, der Anfang des Jahres von Parkdirektor Joachim Költzsch auf rund acht Millionen Euro beziffert worden war, kann damit zwar nicht behoben werden. Möglich wäre aber ein Einstieg und die Deckung des kurzfristigen Sanierungsbedarfs. „Handlungsbedarf gibt es insbesondere bei den Gebäuden, die alle aus den 1970er Jahren stammen, also Pflanzenschauhaus, Freizeithaus, Baumhainhalle, auch Seebühne. In die Jahre gekommen und erneuerungsbedürftig sind auch die Aquarien und Terrarien im Pflanzenschauhaus. Um die großen Sanierungsaufgaben zu stemmen, reichte der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt von 5,8 Millionen Euro jedoch nicht aus. Nach dem Willen der CDU soll es an den Parks keinerlei Abstriche geben. Auch die Tierhaltung solle uneingeschränkt erhalten werden. Anderslautende Pläne will man Äußerungen der für Grünflächen und Stadtparks zuständigen Bürgermeisterin Felicitas Kubala (Grüne) entnommen haben. Fakt ist: Der Aufsichtsrat der Stadtpark-Gesellschaft hat beschlossen, den gesamten Betrieb von externen Gutachterbüros analysieren zu lassen. „Die Vergabe zur Erstellung des Gutachtens ist gerade erfolgt. Erste Ergebnisse einer Ist-Analyse werden dem Aufsichtsrat im kommenden April vorgestellt“, sagte Kubala. Erst im zweiten Schritt werde es auf der Grundlage dieser Erkenntnisse Empfehlungen für das künftige Betriebskonzept der Parks geben, betont Költzsch. Die Tierhaltung soll dabei grundsätzlich nicht infrage gestellt werden. (rhp)

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