Neustadt Neustadt: SGD soll bei Windenergie-Projekt konkret werden

Bringt Windkraftbauer in Bedrängnis: der Wiedehopf.
Bringt Windkraftbauer in Bedrängnis: der Wiedehopf.

In der Diskussion um Windkraft und Wiedehopf soll die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Süd, die Einwände gegen die Pläne des Windkraftanlagenbauers Juwi hat, nochmals Stellung beziehen zu dessen Argumente. Das hat am Dienstag der Stadtrat beschlossen.

Aus Sicht der Stadt gebe es keinen Grund, an den bisherigen Aussagen der SGD zu zweifeln, heißt es in dem Schreiben der Stadt an die Behörde, das dem Rat vorgelegt wurde. Dennoch wünscht sich die Stadt, dass die SGD über ihre bereits bekannte Stellungnahme in Sachen Wiedehopf hinaus (wir berichteten zuletzt am Samstag) ganz konkret auf die Kritik der Firma Juwi Energieprojekte GmbH eingeht. Diese hat, wie mehrfach berichtet, den Bau von zwei Windkraftanlagen bei Mußbach beantragt, eine Entscheidung darüber ist bis Ende August ausgesetzt, weil die Stadt ihren Flächennutzungsplan im Teilbereich Windenergie auf Grund geänderter gesetzlicher Vorgaben ändern muss. Bisher war geplant, eine etwa 39,5 Hektar große Fläche in der Nähe des Autobahnanschlusses A 65/B 271 bei Mußbach als Konzentrationsfläche für Windenergie auszuweisen, um so zu verhindern, dass auf anderen Flächen Windkraftanlagen gebaut werden. Nun aber hat die SGD Süd Bedenken angemeldet. Der Bereich bei der Blockstation zwischen Mußbach und Haßloch werde laut Aussagen der Artexperten regelmäßig vom Wiedehopf besiedelt. Die Vogelart ist als gefährdet eingestuft. Deshalb müsse bei Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 1000 Metern rund um das Schwerpunktvorkommen (sprich: regelmäßig besetzte Brutgebiete) eingehalten werden. Die Firma Juwi stellt das in Frage. Ein Schwerpunktvorkommen des Wiedehopfes liege bei Mußbach „definitiv nicht vor“. „Einzelne Tiere oder ein einzelnes Brutpaar, von denen in den Ausführungen bisher die Rede ist, stellen für die Art Wiedehopf kein Schwerpunktvorkommen dar“, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung der Firma. Eine solch weitreichende Auslegung des Begriffs sei nicht haltbar. In einer Stellungnahme des Fachgutachters Göfa GmbH, auf das Juwi sich bezieht, wird kritisiert, dass es keinerlei Belege für die „erfolgreichen Brutnachweise“ in den Jahren 2011, 2013 und 2014 gebe. Verwunderlich sei außerdem, dass die SGD ausgerechnet für das Jahr 2012, in dem die Göfa die Vogelwelt in dem Gebiet umfangreich untersucht habe, weder einen Brutnachweis noch eine Präsenz des Vogels aufführe. Für einen als ortstreu geltenden Vogel sei das zumindest ungewöhnlich. Auch werde aus den Ausführungen der SGD Süd nicht ersichtlich, wo sich die Brutplätze genau befunden hätten. Nicht erklärlich sei auch, warum der Mußbacher Weiher als Nahrungshabitat des Wiedehopfes erst ab 2016 genannt werde. „Erschloss der Wiedehopf sich den Bereich erst ab 2016 oder wurde er davor übersehen?“, wird in der Stellungnahme gefragt. Nicht überzeugend ist laut Göfa auch, dass der Wiedehopf nach Auffassung der SGD Süd direkt an der Bahnlinie und später in der Nähe der Autobahn brütete. Die Experten wundern sich, dass der Wiedehopf weder auf den Lärm von Zügen und Autos noch auf die „Scheuchwirkung der Zugsilhouette“ reagiert haben soll. Gleichzeitig würden Windenergieanlagen „in weiter Ferne“ als bedrohlich angesehen. Hier würden verschiedene Bewertungsmaßstäbe angesetzt und nicht die Art in den Vordergrund gestellt, sondern das Vorhaben. Im Fazit heißt es noch, dass fraglich sei, ob das Gebiet wegen seiner Vorbelastung (Straßen, Bahnlinie, Freizeitnutzung) zu einem „Schwerpunktlebensraum“ für den Wiedehopf werden könne.

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