Neustadt Neustadt will das Land verklagen

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Neustadt will es doch noch wissen: Der Verfassungsgerichtshof soll klären, ob das Land nicht alle Kosten übernehmen muss, wenn es den Kommunen neue Aufgaben aufbürdet. Durchgespielt wird das am Ausbau der Kindertagespflege für unter Dreijährige.

Das gestrige Votum des Neustadter Stadtrats war eindeutig: Mit großer Mehrheit haben die Fraktion von CDU, FDP und Grünen sowie der FWG eine Klage gegen das Land abgesegnet. Neustadt will, dass das Land Rheinland-Pfalz mehr Geld für den Ausbau der Kindertagesstätten für unter Dreijährige (U 3) zahlt. Vermutlich werden sich die Verbandsgemeinde Flammersfeld im Westerwald und die Gemeinde Neunkirchen im Hunsrück beteiligen. Andere Gebietskörperschaften setzen offenbar darauf, dass das Land den Zug vor den Verfassungsgerichtshof in Koblenz als Musterklage anerkennt. Das würde bedeuten, dass ein Sieg Neustadts sich für alle automatisch positiv auswirkt. 2007 hatten Bund und Länder beim „Krippengipfel“ den U-3-Ausbau beschlossen. Der Bund hatte damals zugesagt, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Ob auch die Länder eine solche Zusage gemacht haben, ist umstritten, schriftlich festgehalten wurde sie nicht. Während des Ausbaus in Rheinland-Pfalz wurden zunächst alle Bundesmittel an die Kommunen weitergegeben. Landesmittel fließen erst seit dem Doppelhaushalt 2014/15, wo rund 35 Millionen Euro bereit stehen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten lange mit dem Land über eine Kostenbeteiligung von Anfang an gestritten, ohne Erfolg. U-3-Ausbau: Das bedeutet nicht nur Geld, um zu bauen. Auch der künftige Betrieb, Sach- und Personalkosten wollen bezahlt sein. Nicht zu reden von dem Problem, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen. Die Stadt hat seit dem „Krippengipfel“ viel investiert, die nicht gedeckten Kosten haben sich im Lauf dieser Jahre auf derzeit 13,2 Millionen Euro summiert. Aktuell gibt es 1938 Plätze in Kindertagesstätten, davon 414 für unter Dreijährige. 58 Stellen für Erzieherinnen und Erzieher wurden neu geschaffen, derzeit sind es insgesamt 142,25. Bislang konnte allen Anfragen auf Tagesbetreuung entsprochen werden. Klagen, weil Kinder ab einem Jahr Rechtsanspruch darauf haben, gab es folglich nicht. Aus städtischer Sicht ist die Klage überfällig. Denn: Zwar hat das Land in seiner Verfassung vor einigen Jahren festgeschrieben, dass jener, der bestellt, auch zahlen muss. Dieses Konnexitätsprinzip wurde aber nie per Verordnung detailliert geregelt. Das soll jetzt der Verfassungsgerichtshof übernehmen. Und nicht nur der U-3-Ausbau ist von der Konnexitätsfrage betroffen. So kritisieren die Kommunen unter anderem, dass das Land seinen Anteil an den Personalkosten der Kindertagesstätten indirekt ebenfalls den Städten und Gemeinden aufbürde. Außerdem sind vom Konnexitätsprinzip noch ganz andere Bereiche betroffen. Zwei aktuelle Beispiele dafür sind Inklusion und Asylbewerber. (ahb)

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