Neustadt Unerlaubt an der Rutsche

Ein 33-jähriger in Schifferstadt wohnender Speyerer stand am Mittwoch vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer, da er gegen das ihm auferlegte Verbot verstoßen haben soll, Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen. Weil aber noch Zeugen fehlten, konnte die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen werden.

Es ist ein höflicher und intelligent wirkender junger Mann, der da neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Gerd Heuer aus Ludwigshafen sitzt. Er käme wohl in jedem Vorstellungsgespräch gut an. Es gibt da aber ein schwerwiegendes Problem: Er steht sexuell auf Kinder und ist mehrfach einschlägig vorbestraft, zuletzt vor dem selben Gericht im Juni vergangenen Jahres wegen des Besitzes von Kinderpornografie und auch damals schon wegen des verhängten Verbotes, Kontakt mit Kindern aufzunehmen. Nun soll er also wieder gegen das Verbot verstoßen haben, im Februar 2015 im Bademaxx in Speyer, und am 7. März 2015 im Badepark in Haßloch. Der Angeklagte wollte keine Angaben zur Sache machen, aber es sagten etliche Angestellte der zwei Schwimmbäder als Zeugen aus. Der Angeklagte verbringt offenbar gern einen erheblichen Teil seiner Freizeit in den Bädern der Umgebung, und man kennt ihn als Stammgast in der Sauna. Nach beendetem Sauna-Besuch im Bademaxx im Februar 2015 wurde er von einer Zeugin, einer Schwimmmeisterin, beobachtet, wie er zur Rutsche ging und dort einem Mädchen, das die Zeugin als etwa zehnjährig einschätzte, beim Herabrutschen zusah und mit ausgebreiteten Armen so tat, als ob er sie auffangen wollte. Das Mädchen habe sich weggedreht. Auch in Haßloch war der Mann laut Beweisaufnahme Stammgast in der Sauna. Dort suchte man Aushilfspersonal, und nach Gesprächen mit Angestellten, die nun als Zeugen aussagten, bewarb er sich. Bevor über die Bewerbung entschieden worden war, half er „auf Probe“ an einem Samstagnachmittag bei einem „Wett-Rutschen“ aus. Er stand oben an der Rutsche und gab jeweils den Beginn der „Rutschpartie“ nach unten durch, damit man dort die Zeit stoppen konnte. In beiden Fällen kam wenige Tage später die Polizei und klärte die Angestellten über das Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen auf. Der Angeklagte weiß, dass er in das Informationsaustauschprogramm „Visier“ von Polizei, Justiz und Maßregelvollzug aufgenommen ist, das Rückfälle verhindern soll, und so unter Beobachtung steht. Die Verhandlung wird am 25. Mai fortgesetzt. (adö)

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