Verbraucher Bahn kündigt Online-Erstattung ab dem 1. Juni an

Ab 1. Juni kann die Entschädigung für Verspätungen auch online beantragt werden.
Ab 1. Juni kann die Entschädigung für Verspätungen auch online beantragt werden.

Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld online über die Bahn-App einzufordern. „Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt“, teilte Bahnchef Richard Lutz am Montag mit. „Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher.“

Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.

Die neue Erstattungsoption bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurückfordern. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Der Fahrgastverband Pro Bahn befürwortet die neue Möglichkeit. „Das gehört zu einer modernen Eisenbahn dazu, dass man dieses Erstattungsformular elektronisch ausfüllen kann“, sagte der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann der Deutschen Presse-Agentur. „Wichtig ist, dass die Bahn daneben auch weiter das analoge Fahrgastrechte-Formular anbietet. Es gibt immer noch viele Menschen, die diesen Weg bevorzugen.“

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