Recht EU-Urteil: Auch homosexuelle Selbstständige sollen geschützt werden

5fab3600c3be45fb

Polen verstößt gegen EU-Recht, wenn es den Ausschluss Homosexueller von Arbeitsverträgen für freie Beschäftigte erlaubt. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag fest. Anlass war der Fall eines selbstständigen Video-Redakteurs, der vom öffentlichen-rechtlichen TV-Sender TP keine Aufträge mehr erhielt, nachdem er mit seinem Lebensgefährten für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren geworben hatte.

Der EuGH befand, auch eine freie Erwerbstätigkeit falle unter den arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz der EU. Wenn man zuließe, dass die Vertragsfreiheit erlaubt, den Abschluss eines Vertrags mit einer Person wegen deren sexueller Ausrichtung abzulehnen, nähme dies dem Diskriminierungsverbot jegliche Wirksamkeit.

x