europäischer gerichtshof Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Urlaub

Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.
Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.

Einem juristischen Gutachten zufolge verfällt Jahresurlaub für in dem Jahr arbeitsunfähig gewordene Arbeitnehmer nicht, wenn der Arbeitgeber es nicht ermöglicht hat, diesen Urlaub vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu nehmen. Diese Auffassung vertrat der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinen am Donnerstag vorgelegten Schlussanträgen. Das Bundesarbeitsgericht muss über zwei deutsche Fälle entscheiden und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts (Az. C-518/20 und C-727/20).

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