Zweibrücken Vergewaltigung: Zwei frühere Fallschirmjäger zu Freiheitsstrafen verurteilt

Wegen Vergewaltigung einer Kameradin sind in Zweibrücken zwei frühere Soldaten zu Haftstrafen verurteilt worden.
Wegen Vergewaltigung einer Kameradin sind in Zweibrücken zwei frühere Soldaten zu Haftstrafen verurteilt worden.

Wegen schweren sexuellen Übergriffes und Vergewaltigung hat die sechste Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken am Dienstag zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten zu viereinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer ist nach elf Tagen Beweisaufnahme überzeugt, dass die damals in der Zweibrücker Niederauerbach-Kaserne stationierten Fallschirmjäger, beide heute 29 Jahre alt, am 13. Juni 2018 nach einer Kneipentour in Zweibrücken ihre damals 18-jährige Kameradin auf dem Heimweg vergewaltigt haben.

Der aus Solingen stammende Angeklagte muss viereinhalb Jahre hinter Gitter. Wegen seiner Alkohol- und Drogensucht ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sein früherer Kamerad aus Meckenheim wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das am Dienstagnachmittag verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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