Pirmasens Bewährungsstrafe: Bekannte bestohlen

Wegen Diebstahls und Urkundenfälschung hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen 54-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, verurteilt.

Als Bewährungsauflage muss der Mann laut Gerichtsurteil 180 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und an seine Bekannte 400 Euro zahlen. Im April 2016 stahl der Angeklagte aus der Wohnung seiner Bekannten in Pirmasens eine Spardose mit 300 Euro Inhalt, zwei ältere Nintendos und ein iPad. Ende März 2016 hatte er außerdem eine Wohnungsbezugsbescheinigung mit dem Namen seiner Bekannten unterschrieben und beim Einwohnermeldeamt eingereicht, das daraufhin seine Ummeldung vollzog. „Die Anklage stimmt“, sagte der 54-Jährige, der inzwischen in Saarbrücken wohnt und von Hartz IV lebt, am Montag vor Gericht. Er sei damals in Geldnot gewesen und habe die gestohlenen Sachen in einem An- und Verkaufsgeschäft verkauft, gab er an. Er sei bereit, den Schaden in monatlichen Raten wiedergutzumachen. „Ich will jetzt richtig Fuß fassen und brav sein“, sagte er. Richterin Kathrin Köller gewährte dem Mann eine „letzte Chance, eine allerletzte Chance“, sich zu bewähren. Ausschlaggebend war für sie, dass der 54-Jährige nun in geordneten Verhältnissen lebe, Arbeit in Aussicht habe und an einer schweren Krankheit leide. Der Staatsanwalt hatte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Er hatte auf die einschlägige Vorstrafe des Mannes verwiesen und darauf, dass der Angeklagte die Taten unter zweifacher laufender Bewährung begangen habe. Verteidiger Markus Roth bat um ein mildes Urteil auf Bewährung für seinen Mandanten. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsmittel einlegen.

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