Pirmasens / Zweibrücken Drogen, Messer und die „Zahnfee“: Was die Polizei bei einem 42-Jährigen zuhause gefunden hat

Der Schläger mit der Aufschrift "Zahnfee", den die Polizei in der Wohnung des Angeklagten gefunden hat, wurde vermutlich eher ni
Der Schläger mit der Aufschrift »Zahnfee«, den die Polizei in der Wohnung des Angeklagten gefunden hat, wurde vermutlich eher nicht zum Baseballspielen verwendet.

Vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken muss sich seit Mittwoch ein 42-jährige Mann aus Pirmasens wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Drogenhandels mit Waffen verantworten.

Oberstaatsanwältin Tanja Maurer-Tücking wirft dem Angeklagten vor, in seiner Pirmasenser Wohnung in der Neptunstraße rund 200 Gramm Amphetamin und 50 Gramm Haschisch gelagert zu haben, um das Rauschgift gewinnbringend zu verkaufen. Die Pirmasenser Kripo erhielt von der Betreuerin der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten den Hinweis, dass dieser in seiner Wohnung in der Neptunstraße Drogen und Waffen lagere. Am 17. Februar Jahres standen die Ermittler, eine Hauptkommissarin der Kripo Pirmasens und ihr Kollege mit einem Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Zweibrücken in der Hand vor der Haustür des Angeklagten. Dieser lies die beiden „freundlich und bereitwillig“ die Wohnung, in der die Beamten fündig wurden.

Im Schlafzimmer fanden die Ermittler mehr als 600 Gramm Amphetamin, 290 Gramm Haschisch und 100 Gramm Cannabisblüten, eine Feinwaage und eine Bong, eine Wasserpfeife zum Haschischrauchen. „Das ist nicht meine, ich kiffe nicht“,sagte der Angeklagte. Die Drogen im Karton soll er in Besitz genommen und in der Wohnung gelagert haben. Damit soll er seinem 37-jährigen Bekannten die Möglichkeit gegeben haben, die Drogen gewinnbringend zu verkaufen, so die Anklage. Die Anklägerin geht deshalb vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Drogenhandel aus. Die Beamten fanden in der Wohnung einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Zahnfee“ und in seiner Jacke ein Springmesser. Die Oberstaatsanwältin geht in diesem Falle von unerlaubtem Drogenhandel mit Waffen aus. Das bedeutet nach dem Gesetz fünf Jahre Mindeststrafe.

Zeuge ist spurlos verschwunden

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und erklärte, dass der im Schlafzimmer gelagerte Karton seinem Bekannten gehöre, der bei ihm zur Untermiete wohne. „Ich hab da mal in den Karton rein geguckt. Da lag Pep und Gras drin“ , sagte der Angeklagte. Der Untermieter sei am Tag mehrmals gekommen und wieder verschwunden. „Er hatte immer zwei Rucksäcke dabei. Wo er sich jetzt aufhält weiß ich nicht“, erklärte der Angeklagte. Das weiß auch die Kammer nicht. Er soll in diesem Prozess als Zeuge gehört werden und hat auf Vorladungen des Gerichts nicht reagiert. Er ist spurlos verschwunden.

Als Zeuginnen traten am Mittwoch die Betreuerin der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten auf. Die Betreuerin: „Sie hat mir gesagt, dass in der Wohnung ihres Freundes Drogen und Waffen liegen. Sie hätte Angst vor ihm“, so die Betreuerin, die sich an die Pirmasenser Polizei wandte. Der Prozess wird am 20. November fortgesetzt.

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